URTEIL: Neue Hoffnung für Anleger des Dreiländerfonds Walter-Fink KG (DLF)

In einer aktuellen Entscheidung hat das LG München II einem Anleger des DLF 98/29 die volle Rückabwicklung seiner Beteiligung am DLF 98/29 zugesprochen. Das Gericht folgte der Auffassung des Klägers, dass der Anleger nicht vollständig auf die Risiken seiner Beteiligung am DLF 98/29 aufgeklärt wurde. Eine Kopie der geschwärzten Entscheidung kann kostenlos via email bei der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte angefordert werden. Anleger sollten unbedingt prüfen lassen, ob auch ihnen Ansprüche wegen Falschberatung gegen die Anlagevermittler oder die finanzierenden Banken zustehen. "Insbesondere dann, wenn das Beratungsgespräch in der Wohnung des Anlegers stattfand und die Beteiligung komplett oder teilweise über ein Darlehen finanziert wurde, kommen Schadenersatzansprüche in Betracht", so Rechtsanwalt Cocron, von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte. "Nach neuesten Entscheidunungen diverser Oberlandesgerichte spricht nun auch einiges dafür, dass die Verjährung etwaiger Ansprüche gegen die Anlagevermittler erst zu dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, in welchem der…

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Themen: Banken , Beteiligung

Erschienen 13. Januar 2006 auf http://www.cllb.de.

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