Urteil gegen Parkplatzbetreiber - Parker Louis

Die Betreiber der Parkplätze in der Dresdner Neustadt (Parker Louis GbR) sind gestern vom Amtsgericht Dresden zu 110 bzw. 90 Tagessätzen wegen versuchter Erpressung und versuchter Nötigung bzw. nur versuchter Nötigung verurteilt worden, so meldete die SZ. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zu den Methoden der Parkplatzbetreiber gibt es bereits hier einen stark kommentierten Beitrag.

Ich selbst habe das Verfahren nicht weiter verfolgt, möchte jedoch darauf hinweisen, dass die Betreiber womöglich nicht…

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Themen: Urteile , Gbr , Amtsgericht Dresden , Parker Louis Gbr Dresden

Erschienen 7. November 2007 auf http://lawblog.mcneubert.de/.

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Kommentare zu "Urteil gegen Parkplatzbetreiber - Parker Louis":

17. November 2007 von Monika Theile — Wir streiten uns auch mit dieser Firma rum, wir hatten nicht einmal einen Strafzettel am Auto (kann sogar jemand bezeugen)und sollen nun über 40 EUR bez., nach unserem Widerspruch kam eine Drohung, haben wider Widerspruch eingelegt und jetzt kam noch ein Schreiben vom seinem Anwalt. Sa sind es schon fast 100 EUR.
Wer kann mir weiter helfen ? Habe Rechtsschutzversicherung.
25. März 2008 von Brit — Habe im Nov.07 auch einen Busgeldbescheid von 40€ am Auto gehabt, aber nur weil ich am städtischen Automat gelöst habe.Mit Parker ist aber nicht zureden, die bestehen auf ihre 40€.Wenn die schon fotografieren, hätte man mich dann nicht darauf aufmerksam machen können? Und ist es denn rechtens wenn man mich fotografiert wenn ich vom einkaufen zurückkomme?
21. Mai 2008 von Jens — nabend,

wegen einer ueberschreitung von 20 minuten, die beim tierarzt entstanden passierte mir das auch. inkl. Foto.

da ich andieser Stelle mein persoenlichkeitsrecht verletzt sehe, werde ich weitere Schritte einleiten, da das ungefragte ablichten von personen ohne deren einwilligung nicht zulaessig ist.

informiert euch mal dazu... bye
5. August 2008 von parker louis — ... und das Landgericht hat die Sache engestellt - wo keine Straftat, da keine Strafe.
21. April 2009 von Henry — Einfach nicht bezhalen. Ich habe mich beim ADAC Rechtsschutz erkundigt und mir wurde versichert, dass jeder Brief von Parker Louis und seinen Anwälten sofort in den Müll wandern kann. Eine private Person oder Firma DARF keine Knöllchen verteilen.

Nach 3 Briefen und Mahnungen von Parker Louis folgten noch 2 Briefe von einem Anwalt (insg. also 5 Briefe wurden von mir 100 Euro gefordert. Wie mir der ADAC riet, antwortete ich auf keinen einzigen Brief. Der letzte Brief ist nun über ein Jahr her und nix ist passiert.

Parker Louis hat laut ADAC schon unzählige Verhandlungen verloren, und auf weitere werden die sich wohl nicht einlassen.. also ganz entspannt ;)
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