Urteil gegen Abofallenbetreiber

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat einen juristischen Etappensieg gegen den Abofallenbetreiber Online Service Ltd. erreicht. Das Landgericht Hanau entschied, dass das Unternehmen die Gewinne offenlegen muss, die es mit zahlreich aufgestellten Kostenfallen erzielt hat (Az. 9 O 551/08 und 1 O 569/08).

Für den vzbv ist das ein wichtiger Schritt in der juristischen Auseinandersetzung: Falls die Berufungsinstanz die Urteile bestätigt, könnten die illegal erzielten Gewinne zu Gunsten der Staatskasse eingezogen werden, hofft der Verband. vzbv-Vorstand Gerd Billen sieht darin ein wichtiges Signal an die schwarzen Schafe im Internetgeschäft. Der Rechtsstreit zieht sich seit Aprill 2007 hin; damals hatte der vzbv die Firma wegen Wettbewerbsverstößen abgemahnt. (…)

Quelle: Heise vom 23.10.2008

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Themen: Rechtsprechung , Landgericht , Verbraucherzentrale Bundesverband , Heise , Hanau

Erschienen 24. Oktober 2008 auf http://log.handakte.de/.

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