Urteil: Forenbetreiber haften nicht für Kommentare

Weitere Entwarnung für Forenbetreiber und Blogger: Das Oberlandesgericht Düsseldorf festigt mit einem neuen Urteil vom 7. Juni 2006 seine Rechtsprechung, nach der für rechtswidrige Einträge Dritter keine direkte Haftung besteht. Gelöscht werden müssen solche Beiträge auch erst dann, wenn der Forenbetreiber von ihnen …

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Themen: Blogger

Erschienen 14. Juni 2006 auf http://www.lawblog.de.

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