Urteil im Fall Tauss

Jörg Tauss wurde heute vom Landgericht Karlsruhe wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Bilder zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Nachdem das die meisten Leser dieses Blogs vermutlich schon wissen, beschränke ich mich auf einen Ausblick in Richtung der von Tauss angekündigten Revision.

Diese Revision wird es schwer haben, eine Aufhebung des Urteils zu erreichen. Denn das Gericht hat sich nicht auf die Rechtsauffassung beschränkt, dass sich Abgeordnete nicht auf die Privilegierung des § 184b Abs. 5 StGB berufen können. Denn diese Rechtsansicht kann man mit guten Gründen in Zweifel ziehen. Das Gericht hat vielmehr auch dargelegt, dass es aufgrund der Gesamtumstände zu der Überzeugung gelangt ist, dass Tauss das kinderpornografische Material nicht in Zusammenhang mit seinem Mandat als Bundestagsabgeordneter recherchiert hat, sondern aus privaten Gründen. Dieser Aspekt wird sicherlich in der schriftlichen Urteilsbegründung einen breiteren Raum einnehmen. Und gerade diese Würdigung der tatsächlichen Umstände wird der BGH wegen des eingeschränkten Prüfungsumfangs der Revision möglicherweise nicht in Zweifel zieh…

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Themen: Rechtsanwalt , Kinderpornografie , Zweifel , Andreas Fischer , Tauss
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 28. Mai 2010 auf http://www.internet-law.de/.

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