Urteil des OLG Hamburg – noch mehr Haftung für Forenbetreiber?

Die Hamburger Gerichte sind bereits für ihre eigene Auffassung des Telemediengesetzes (TMG) und für die strengen Anforderungen, die seitens des Gerichts an die Plattformbetreiber gestellt werden, bekannt. Vor einiger Zeit hatte das OLG Hamburg (Az.: 5 U 165/06) erneut über die Frage zu entscheiden, inwieweit ein Plattformbetreiber (im konkreten Fall ein Themenportal für Kochrezepte) für die von Dritten eingestellten Inhalte (User Generated Content) verantwortlich gemacht werden kann. Auch wenn diese (inzwischen rechtskräftige) Entscheidung nicht mehr ganz aktuell ist, möchte ich noch einmal die wesentlichen Argumente durchleuchten, weil sich anhand der streitgegenständlichen Fragen gut verdeutlichen lässt, auf welche Gesichtspunkte Plattformbetreiber im Zusammenhang mit der Haftung für nutzergenerierte Inhalte achten sollten. Das TMG sieht zugunsten von Plattformbetreibern vor, dass diese nur unter bestimmten Voraussetzungen für rechtsverletzende Inhalte Dritter verantwortlich gemacht werden können. Richtungs…

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Themen: Olg Hamburg , Forenbetreiber , Praxistipps , User Generated Content , Foren

Erschienen 22. Oktober 2008 auf http://www.rechtzweinull.de.

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