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Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rasterfahndung erwartet

am 22.05.2006 von http://www.strafblog.de

Wie SPIEGEL-ONLINE berichtet, wird in den nächsten Tagen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit der Rasterfahndung erwartet. Anlass ist eine nach dem 11.September 2001 großangelegte Polizeimaßnahme, mit der alle in Deutschland lebenden, aus einem islamischen Land stammenden Studenten zwischen 18 und 40 Jahren, ledig und kinderlos, überprüft werden sollten. In keine andere Maßnahme haben die deutschen Polizeibehörden dem Nachrichtenmagazin zufolge nach den Anschlägen von New York und Washington so viele Ressourcen investiert. Einwohnermeldeämter, Ausländerzentralregister, Hochschulen und andere öffentliche Stellen gaben bundesweit Datensätze von rund 8,3 Millionen Menschen an die Polizei weiter - mit Name, Geburtsland, Geburtsort, Religionszugehörigkeit, Familienstand, Kinderzahl und Studienfach. 32.000 Datensätze wurden dem BKA übermittelt und dort in der sogenannten Verbunddatei Schläfer gespeichert. Eine der in das Raster fallenden Personen war der 23-jährige Student Najim A. Der seit seinem zweiten Lebenjahr in Duisburg wohnende Student fand die pauschale Verdächtigung aufgrund einiger weniger Rastermerkmale gar nicht gut; vielmehr habe diese ihn verstört, zumal er bei einem Kurztrip per Fähre nach London bei der Ankunft in England als einziger aus dem Reisebus gezogen und separat kontrolliert wurde. Das konnte doch kein Zufall sein. Deshalb klagte er sich durch die Instanzen bis vor das höchste deutsche Gericht, welches jetzt grundsätzlich über die Zulässigkeit der Fahndungsmethode entscheiden muss. Mit deren Effektivität ist es anscheinend ohnehin nicht weit her. Hierzu SPIEGEL -ONLINE: Wie der damals für Terrorismusbekämpfung zuständige Direktor des BKA einräumte, ließen sich die am Ende der Datensichtung Verdächtigen an einer Hand abzählen, inklusive der Islamisten, die schon aus anderen Zusammenhängen bekannt seien. Das eigentliche Ziel, weitere Schläfer in Deutschland zu entdecken, wurde bisher nicht erreicht, heißt es nüchtern in einer unter Verschluss gehaltenen Evaluation der Kommission Staatsschutz des BKA.

Es steht zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung klare Grenzen für eine Rasterfahndung zieht. So pauschal, wie damals geschehen, dürfte es wohl kaum rechtens gewesen sein. Es muss immer um eine erforderliche Abwehr konkreter Gefahren gehen, eben mal einen Haufen Daten sammeln und schauen, ob etwas hängen bleibt (Zitat SPIEGEL), geht sicher nicht.

Autor: RA Rainer Pohlen

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