Urteil des BGH zur Beweislast im E.B.V. - Bösgläubiger oder verklagter Besitzer.
am 21.10.2005 von mindermeinung.de
Leitsatz: Ermöglicht der Besitz einer Sache deren Nutzung, so ist eine auf Zahlung des objektiven Ertragswerts der Sache gerichtete Klage des Eigentümers für die Zeit ab Bösgläubigkeit des Besitzers oder Rechtshängigkeit der Herausgabeklage unabhängig davon schlüssig, wie der Besitzer die Sache genutzt hat. Es obliegt dem Besitzer einzuwenden, daß er ohne sein Verschulden ganz oder teilweise keine Nutzungen gezogen hat und deshalb einen geringeren Betrag schuldet.
BGH, Versäumnisurteil vom 3. Juni 2005 - V ZR 106/04 - LG Berlin, Kammergericht
BGH: Beweislast bei Einwendungen gegen Berechnung von TK-Leistungen
domainundrecht.de / Der BGH hat erneut ein verbraucherfreundliches Urteil erlassen, dass dem Kunden Einwendungen gegen fehlerhafte Telefonrechnungen erleichtert. Im konkreten Fall wurde jetzt eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von Tel…
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Notwegerecht des Besitzers
Blickpunkt Recht & Steuern / Nur der Eigentümer, nicht aber auch der Besitzer eines zugangslosen Grundstücks kann die Einräumung eines Notwegrechts nach § 917 Abs. 1 BGB verlangen; das gilt auch dann, wenn der Besitzer Eigentümer von Scheinbestandteilen ist, die sich auf ei…
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BGH: Reale Prozesszinsen auf fiktive Rechtshängigkeit aus Insolvenzanfechtungs- anspruch
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Zum Erschöpfungsgrundsatz
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BPatG zur bösgläubigen Markenanmeldung
MarkenBlog / Unter dem Aktenzeichen 25 W (pat) 76/05 hatte sich der 25. Senat des Bundespatengerichtes mit der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Löschungsantrages wegen bösgläubiger Markenanmeldung durch das Deutschen Patent- und Markenamtes zu befass…
