Urteil im Brunner-Prozess: 9 Jahre, 10 Monate Jugendstrafe wegen Mordes

Heute wurde in dem mit großem öffentlichen Interesse verfolgten Prozess um den Fall von Dominik Brunner, der am S-Bahnhof Solln von zwei Heranwachsenden zusammengeschlagen und tödlich verletzt wurde, das Urteil verkündet. Es lautet auf Mord aus niedrigen Beweggründen beim 19jährigen Angeklagten - neun Jahre, zehn Monate Jugendstrafe, und auf Körperverletzung mit Todesfolge bei dem 18jährigen, der sieben Jahre Jugendstrafe erhielt. Bei beiden Angeklagten wurde Jugendstrafrecht angewendet (§ 105 JGG).

Das Mordmotiv sei Rache gewesen und damit ein niedriger Beweggrund. Die Süddeutsche Zeitung zitiert dazu wörtlich aus der mündlichen Urteilsbegründung:

"Die Angeklagten hatten sich entschlossen, sich an Dominik Brunner zu rächen." Sie seien "aufs Höchste verärgert gewesen, dass sie von einem Wildfremden in ihre Schranken gewiesen wurden". (Quelle)

Ohne schriftliche Urteilsbegründung hat natürlich jede Kritik mit dem Vorwurf der Voreiligkeit zu hadern; dennoch einige erste Bemerkungen:

Wut oder Rache als normal-psychologische Reaktion ist vom BGH regelmäßig nur dann als niedriger Beweggrund akzeptiert worden, wenn ein solches Motiv seinerseits auf niedriger Gesinnung beruhte (z.B. BGH NStZ-RR 2006, 140). Daher wird man hier fragen müssen, ob die "Rache"-gefühle der Angeklagten tatsächlich einer solchen Gesinnung entsprachen oder ob sie etwa erst spontan entstanden, als Brunner einem von ihnen ins Gesicht schlug.

Jedenfalls nach den bekannt gewordenen Details aus der Hauptverhandlung rechnete man eher mit einer Totschlags- als mit einer Mordverurteilung.

Der "Abstand" zwi…

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Themen: Bgh , Jgg , Mord , Materielles Strafrecht , Reaktion , Gering , Bahnhof , Wut , Kriminologie , Körperverletzung Mit Todesfolge , Brunner , Solln , Zivilcourage , Jugendstrafe

Erschienen 6. September 2010 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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