Urteil: Beim Blumengießen nicht die Nachbarn naß machen

Nach Auskunft des Mietervereins Hamburg habe, wie Markenpost.de unter Berufung auf dpp berichtet, der Mieter grundsätzlich das Recht auf seinem Balkon Blumentöpfe oder - kästen anzubringen.

Allerdings darf beim Giesen das Wasser nicht auf den darunterliegenden Balkon tropfen. Sollte der Sommer tatsächlich so trocken werden, wie angekündigt, dürfte es schwierig sein, der Vorgabe zu folgen.

Das Landgericht Berlin hat zudem entschieden, dass Pflanzen, die über die Brüstung wuchern und dadurch Blät…

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Themen: Blumen , Hamburg , Miete , Wasser , Landgericht Berlin , Giesen

Erschienen 11. Mai 2007 auf http://blog.juracity.de.

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