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Urteil 14 Jahre nach der Tat

am 05.05.2008 von kanzlei-hoenig.info

Nach einer unerklärlichen Serie von Vergewaltigungen verbunden mit schwerem Raub in den Jahren 1992/94 brach Peter Z. ebenso unvermittelt wieder mit seinem Tun und “resozialisierte sich”, so der Anklagevertreter, “selbst”. Die Taten konnten Peter Z. später peu à peu per DNA-Tests nachgewiesen werden.
berichtet Barbara Keller auf Berlin Kriminell.
Genauso wie die Taten abgeurteilt wurden, mußte nach und nach immer wieder eine Gesamtstrafe gebildet werden. Zuletzt blieben zehn Jahre und zehn Monate übrig für insgesamt vier Taten. Allerdings …

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» Geldwegnahme zur Gefahrenanbwehr

» Richterlicher Hinweis

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RA Carsten R. Hoenig

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