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Urnenbestattungen auf Privatfriedhof zulässig

am 31.08.2006 von http://log.handakte.de/

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass ein Unternehmer aus Bergisch-Gladbach auf dem von ihm privat betriebenen Friedhof auch weiterhin Urnenbestattungen in nicht dauerhaft versiegelten Behältnissen vornehmen darf (“Begräbniswald”).
Dem Bestattungsgesetz kann nicht eindeutig und zweifelsfrei entnommen werden, dass Privatunternehmen keine Urnenbestattungen vornehmen dürfen. Diese Rechtsfrage muss im Widerspruchsverfahren und einem sich daran eventuell anschließenden Gerichtsverfahren geklärt werden.
Bei dieser rechtlich nicht eindeutigen Lage kann aber von einer Nichtigkeit des …

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