Urlaubsschnäppchen, die teuer werden können
am 19.05.2008 von http://www.it-recht-kanzlei.de/
Die Idee erscheint anfangs gut: Man fahre in die USA in Urlaub, kaufe dort ein Marken-Shirt für sich selbst und noch einige andere, um diese dann später bei eBay zu verkaufen. Da die Shirts in den USA viel günstiger sind als hier, ist durch den Gewinn mindestens das eigenes Shirt bezahlt. Nachteil: Das Geschäftsmodell ist rechtswidrig und zieht häufig einer markenrechtliche Abmahnung nach sich. Kostenbilanz: minus mehrere tausend Euro!
Denn: Eine Markenrechtsverletzung begeht, wer im geschäftlichen Verkehr die Marke des Markeninhabers für diejenigen Waren und Dienstleistungen nutzt, für die die Marke eingetragen ist. Wer also zum Beispiel ein Ed Hardy-Shirt als solches bezeichnet, würde zunächst einmal eine Markenrechtsverletzung begehen, die unter anderem zu Unterlassung und Schadenersatz verpflichtet.
Da das aber nicht Sinn der Sache ist, gibt es in § 24 MarkenG eine wichtige Ausnahme. Wurde die Ware vom Rechtinhaber selbst oder zumindest mit dessen Zustimmung in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht, so darf das betreffende Kleidungsstück auch so bezeichnet werden, wie es heißt. Wer also zum Beispiel in Frankreich ein Ed Hardy-Shirt gekauft hat, das dort rechtmäßig verkauft wurde, der darf es also ohne weiteres auch in Deutschland wieder verkaufen.
Dieser markenrechtliche Erschöpfungsgrundsatz greift dagegen nicht, wenn die Ware außerhalb von EU und EWR, also zum Beispiel in den USA, gekauft wurde. Dann kann es sich noch so sehr um Originalware handeln – wird sie zu geschäftlichen …
Der Erschöpfungsgrundsatz im Markenrecht
Handakte WebLAWg / Der Vorwurf einer markenrechtlichen Abmahnungen ist nicht immer gerechtfertigt, da das Markenrecht hinsichtlich der vertriebenen Waren möglicherweise erschöpft ist. Der Erschöpfungsgrundsatz ist in § 24 Abs. 1 MarkenG geregelt. Er besagt, dass de…
Abmahnung wegen Ed Hardy Plagiaten kann teuer werden
Pfitzer.Rechtsanwaelte / Es gibt immer wieder Markenhersteller die mit Abmahnungen wegen angeblicher Markenverletzungen gegen Onlinehändler insbesondere bei eBay vorgehen. Teilweise geschieht dies um gegen Marken- und Produktpiraterie vorzugehen, teilweise auch um den eigen…
Ed Hardy T-Shirts; Abmahnung bei Verkauf von nur einem T-Shirt auf Ebay berechtigt!
Recht Medial / Ein interessantes Urteil wird gerade vom Kollegen Dr. Bahr mitgeteilt. Danach hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. eine Abmahnung einer Privatperson für rechtmäßig erklärt und auch einen Streitwert von 50.000 Euro nicht moniert, bei dem nur ein ein…
Der Erschöpfungsgrundsatz im Markenrecht
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OLG Hamburg: Erstbegehungsgefahr einer Markenverletzung bei bloßer Domain-Registrierung
Vertretbar Weblawg / OLG Hamburg, Urteil v. 28.07.2005 Az: 5 U 141/04 - Erstbegehungsgefahr einer Markenverletzung bei bloßer Domain-Registrierung (redaktionelle Leitsätze): 1. Die bloße Registrierung einer aus einem markenrechtlich geschützten Begriff bestehend…
Abmahnwelle bei eBay-Verkäufen von Ed Hardy Produkten!
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / eBay-Verkäufern geht es mal wieder an den Kragen: Wie schon im Falle der Abmahnwelle bei Verkäufen von Abercrombie & Fitch Produkten vor 2 Monaten, worüber die IT-Recht-Kanzlei damals berichtete, werden derzeit Verkäufe von Ed Har…
