Urlaubsfestlegung durch Arbeitgeber
am 20.03.2007 von LohnPraxis-Weblog
Kündigen Sie einem Mitarbeiter außerordentlich, müssen Sie immer mit der Unwirksamkeit der Kündigung rechnen. Deshalb können Sie vorsorglich Urlaub für Ihren Mitarbeiter festlegen, bis über die Unwirksamkeit entschieden ist. Kündigt aber Ihr Mitarbeiter, besteht nach der allgemeinen Rechtsmeinung kein Beschäftigungsanspruch mehr. Sie können Ihren Mitarbeiter dann zum Zwecke der Urlaubseinbringung einseitig freistellen. Im Falle einer einvernehmlichen Freistellung kann Ihr Arbeitnehmer nachträglich keinen Urlaub mehr einbringen.
Umfasst der Urlaub weniger Tage als die Restvertragslaufzeit, liegt trotz fehlender datumsmäßiger Bestimmung eine wirksame …
Zinszahlung durch Arbeitgeber
Blickpunkt Recht & Steuern / Zinszahlungen des Arbeitgebers auf ein vom Arbeitnehmer aufgenommenes Darlehen sind nach Ansicht des Bundesfinanzhofs steuerpflichtiger Arbeitslohn. Verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Darlehensgeber zur Zahlung von Zinsausgleichszahlung…
Eigenmächtiger Urlaubsantritt: Außerordentliche Kündigung
LohnPraxis-Weblog / Was können Sie tun, wenn einer Ihrer Mitarbeiter Urlaub nimmt, ohne das vorher mit Ihrem Unternehmen abzustimmen? Sollten Sie in diesem Fall eine außerordentliche Kündigung in Betracht ziehen, gibt es gesetzliche Vorgaben zu beachten.…
Vergütung: Frist für Resturlaub nach Elterzeit
LohnPraxis-Weblog / Entstehen einem Ihrer Mitarbeiter vor oder während seiner Elternzeit Urlaubsansprüche, muss er den Urlaub spätestens im Jahr nach dem Ende der Elternzeit nehmen. Das gilt auch dann, wenn der Beschäftigte sofort die nächste El…
Urlaubsverbrauch in der Kündigungsfrist
decker.eu / Nur dann, wenn die Weigerung des Arbeitnehmers, während der Kündigungsfrist seinen Urlaub zu verbrauchen, treuwidrig oder rechtsmissbräuchlich wäre, besteht für ihn eine Obliegenheit, offene Urlaubsansprüche während der Kündigungsfrist z…
Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub und was man dann zum Reiserecht wissen sollte, Teil III
JuracityBlog / Wir hatten schon berichtet, was rechtlich vor dem Urlaub und im Urlaub alles beachtlich sein kann. Was aber wenn der Urlaub trotz aller Vorfreunde und Vorbereitungen nicht den Erwartungen entsprochen hat ? Auch dann gilt es wieder, die rechtlichen Vo…
Arbeitsrecht: Krankheit und Urlaub
muepe.de | weblog peter müller / Auch im Urlaub kann der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkranken, z.B. an einer Grippe oder durch einen Unfall. Der vom Arbeitgeber gewährte Urlaub tritt dann hinter die Arbeitsunfähigkeit zurück. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den Recht…
Vergütung - Urlaubsanspruch bleibt erhalten
LohnPraxis-Weblog / Hat einer Ihrer Mitarbeiter den ihm zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, müssen Sie ihm den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Jahr gewähren (§ 17 Absat…
Kündigung im Urlaub
JuracityBlog / Gerade frisch erholt aus dem vierwöchigen Urlaub zurück, nach dem Garten geguckt und den Briefkasten geleert. Ein Schreiben vom Chef. Eine Gehaltserhöhung? Dann der erste Schock. Die Kündigung. “Wir stellen Sie ausserdem mit…
Vor dem Urlaub ist oft besser als nach dem Urlaub oder was man zum Reiserecht wissen sollte, Teil I: Vor dem Urlaub
JuracityBlog / Urlaub, Reisen, Ferien, Traumstrände oder wilde Berglandschaften; die meisten Menschen freuen sich jährlich immer wieder auf das neue auf die sommerlichen Ferienzeiten. Bekanntlich gibt es nun immer ein “vor” dem Urlaub, den Url…
