Urlaubsanspruch – Vererblichkeit

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf finanziellen Ausgleich, wenn er Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen kann. (sog. Urlaubsabgeltung vgl. §7 IV BUrlG)

Der Urlaubsanspruch ist höchstpersönlicher Natur. Endet das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers, so erlischt der Urlaubsanspruch.

Ist der Urlausanspruch erloschen können die …

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Themen: Bundesarbeitsgericht

Erschienen 14. Dezember 2011 auf http://www.kanzleischuck.de.

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