Urlaubsabgeltung und Ausschlussfristen
Kanzlei.Schuck. | 27. Dezember 2011 — Das BAG hatte bislang vertreten, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch nicht von Ausschlussfristen erfasst wird, d.h. einzel- oder…
Ausgangspunkt: Bestehende Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers sind abzugelten, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann (Urlaubsabgeltungsanspruch gemäß § 7 IV BUrlG).
Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 09.08.2011 klargestellt, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch eine reine Geldforderung ist und - wie andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis auch - einzel- oder tarifvertraglichen Ausschlussfristen unterliegt; dies gilt auch für die Abgeltung des unabdingbaren gesetzlichen Mindesturlaubes.
! Praxistipp:
Bei der Geltendmachung von Urlaubsabgeltungsansprüchen muss somit immer geprüft werden, ob einzel- bzw. tarifvertragliche Ausschlussfristen Anwendung finden. Ist dies der Fall, ist bei der Berechnung der maßgebenden Ausschlussfrist zu beachten, dass nach der Entscheidung des BAG der Urlaubsabgeltungsanspruch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht und sofort fällig wird; dies gilt auch dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit über das Arbeitsverhältnis hinaus andauert.
Der Entscheidung des BAG lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
Die Klägerin war bei der Beklagten bis zum 31.03.2008 beschäftigt und seit dem 19.10.2006 fortlaufend arbeitsunfähig erkrankt. Auf das Arbeitsverhältnis fand der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder vom 12.10.2006 (TVL) Anwendung. Nach dessen § 37 I verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit vom Arbeitnehmer schriftlich geltend gemacht werden. Mit Schreiben vom 25.02.2009 forderte die Klägerin von der Beklagten Urlaubsabgeltung für den ihr aus den Kalenderjahren 2007 und 2008 zustehenden Urlaub. …
» Vollständiger ArtikelErschienen 16. August 2011 auf http://www.rechtsanwalt-karlsruhe.com/blog/.
Kanzlei.Schuck. | 27. Dezember 2011 — Das BAG hatte bislang vertreten, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch nicht von Ausschlussfristen erfasst wird, d.h. einzel- oder…
Arbeitsrecht | 16. August 2011 — Gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG ist der Urlaub abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann.…
Andere Ansicht | 16. August 2011 — Der Anspruch auf Abgeltung des bestehenden Urlaubs entsteht auch bei über das Arbeitsverhältnis hinaus andauernder Arbeitsunf…
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 16. August 2011 — Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses und besteht die Krankheit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses fort…
Arbeitsrecht & Mediation Berlin | 9. August 2011 — 1. Urlaubsabgeltungsansprüche verfallen nach den tariflichen Ausschlussfristen. 2. Der Anspruch auf Abgeltung des bestehenden…
Schlosser Aktuell | 16. September 2011 — Kann Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden, so ist er gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten. …
Rechtslupe | 15. August 2011 — Gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG ist der Urlaub abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kan…
Arbeitsrecht Chemnitz | 9. August 2011 — Nach der Regelung des § 7 Abs. 4 BUrlG ist Urlaub abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen wer…
Depesche quinta essentia | 23. August 2011 — Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Fall des Urlaubsabgeltungsanspruchs für dauerhaft erkrankte Arbeitnehmer für die …
beck-blog | 9. August 2011 — Durch das Urteil des EuGH in der Rechtssache Schultz-Hoff (Urt. vom 20.01.2009 – C-350/06 u.a., NZA 2009, 135) ist die Frage …