Urlaub, Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung

Der Sommerurlaub 2009 steht kurz vor der Tür. Viele Arbeitnehmer kennen sich in dem immer komplizierter werdenden Urlaubsrecht nicht mehr aus. Dieser Beitrag erläutert die grundlegenden Urlaubsbegriffe und stellt die neueste Rechtssprechung zur Urlaubsabgeltung nochmals dar.

Am Ende finden Sie ein umfassendes Musterschreiben für Ihre Mandanten. Dort sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Urlaub arbeitnehmergerecht aufgeführt.

Das Urlaubsentgelt bezeichnet die Entgeltfortzahlung während der Urlaubstage. Die Berechnung findet sich im § 11 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Danach bemisst sich das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Verdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat. Zusätzlich für Überstunden bezahlter Arbeitsverdienst bleibt unbeachtlich. Verdiensterhöhungen, die nicht nur vorübergehender Natur sind, müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Wichtig ist für die Kurzarbeit, dass daraus folgende Verdienstkürzungen bei der Berechnung des Urlaubsentgeltes außer Betracht bleiben.

Zum Urlaubsentgelt gehören auch Sachbezüge. Um eine genaue Berechnung vornehmen zu können, ist es natürlich zunächst erforderlich, zu wissen, wie viel Urlaub dem Mandanten überhaupt zusteht. (…)

Quelle: RA Arno Schrader, Beitrag vom 10.06.09

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Urlaub, Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung

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Themen: Arbeitnehmer , Bundesurlaubsgesetz , Verdienst , Urlaubsrecht , Musterschreiben Urlaubsabgeltung

Erschienen 10. Juni 2009 auf http://log.handakte.de/.

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