Urlaub statt fristloser Kündigung wegen Fahrverbots

Ein ausreichendes Polster offener Urlaubstage kann Kraftfahrern ihren Arbeitsplatz retten. Müssen sie nach einem Verkehrsverstoß vorübergehend ihren Führerschein abgeben und können sie diese Zeit durch Urlaub überbrücken, „kommt eine Kündigung regelmäßig nicht in Betracht“, heißt es in einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Mecklenburg-Vorpommern in Rostock (AZ: 5 Sa 295/10), auf das am Freitag, 02.12.2011, die Deutsche Anwaltshotline hingewiesen hat.

Damit hob das LAG die Kündigung eines Kraftfahrers auf. Nach schweren Verkehrsverstößen hatten die Behörden ihm im September 2009 angekündigt, sein Führerschein werde vom 29.01. bis 28.02.2010 eingezogen. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin fristlos. Dagegen klagte der Kraftfahrer.

Doch die Kündigung ist unwirksam, weil der Kraftfahrer die Fahrsperr…

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Themen: Urteile , Rostock , Vorpommern , Problemlos , Urteile Und Gesetze
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 2. Dezember 2011 auf http://www.kanzlei-blaufelder.com.

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