Urlaub in der Insolvenz - Neumasseverbindlichkeit
am 22.11.2006 von http://info.folkertjanke.de
Hat ein Arbeitnehmer bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers noch offene Urlaubsansprüche, so sind diese Masseverbindlichkeiten. Der Insolvenzverwalter hat dem Arbeitnehmer auf dessen Antrag Urlaub zu erteilen und das Urlaubsentgelt aus der Insolvenzmasse zu zahlen. Wird das Arbeitsverhältnis beendet, ist der offene Resturlaub ebenfalls als Masseverbindlichkeit abzugelten. So das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 21.11.2006 (Az.: 9 AZR 97/06).
Die Anzeige des Insolvenzverwalters, die Masse sei unzulänglich, reiche also nicht zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger aus, führt zu einer Neuordnung der Masseverbindlichkeiten. Sie sind u.a. dann als sog. Neumasseverbindlichkeiten in voller Höhe aus der Masse zu berichtigen, soweit der Insolvenzverwalter die Gegenleistung für die Insolvenzmasse in Anspruch genommen hat. Die Gläubiger sog. Altmasseverbindlichkeiten sind dagegen auf eine nur quotale Berichtigung ihrer Forderungen beschränkt.
Wird ein Arbeitnehmer vom Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit zur Arbeitsleistung herangezogen, so mindert das seinen urlaubsrechtlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht nicht. Urlaubsentgelt/Urlaubsabgeltung sind jedoch nur anteilig als Neumasseverbindlichkeit …
BAG: Urlaub in der Insolvenz - Neumasseverbindlichkeit
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Rund um den Urlaub in der Insolvenz - Urteil des BAG vom 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 -
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BGH: Masseunzulänglichkeit, Rangfolge der Masseverbindlichkeiten
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Kampf um Abfindung bei Masseunzulänglichkeit
InsoBlog.de / Der Insolvenzverwalter vergleicht sich mit dem Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht: Abfindung 9.000,00 EUR. Danach zeigt der Verwalter Masseunzulänglichkeit an; die Abfindung bleibt unbezahlt. Der Arbeitnehmer nimmt nun vor dem Landgericht den Verwa…
‘Strafarbeit’ für verspätete Anzeige der Masseunzulänglichkeit
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Kfz-Steuer nach Insolvenzeröffnung
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Haftungsfall?
InsoBlog.de / Ein kleiner Transportunternehmer ist pleite. Der Geschäftsbetrieb war noch vom Schuldner eingestellt worden. Der Fuhrpark war an eine Bank sicherungsübereignet. Das Insolvenzgericht hatte zunächst einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und…
