Urlaubsrecht: So wird der Mindesturlaub für Teilzeitkräfte berechnet
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 9. Januar 2009 — Nach dem Bundesurlaubsgesetz steht jedem Arbeitnehmer ein Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Kalenderjahr zu. Werktage sind all…
Urlaub – Wie hoch ist der Mindesturlaub – 5-Tage- 6-Tagewoche-Werktage-Arbeitstage?
Arbeitnehmer sind häufig bei der Frage nach der Höhe des Urlaubsanspruches verunsichert. Jeder weiß zwar, dass es so etwas wie Mindesturlaub gibt, allerdings wissen viele Arbeitnehmer nichts mit den Begriffen “5-Tage-Woche“; 6-Tagewoche; Werktage, Arbeitstage anzufangen, wenn es um den sog. Mindesturlaub geht.
Dieser Artikel wird hoffentlich etwas zur Aufklärung!
1. Mindesturlaub – wie lang?
Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Mindesturlaub. Nach § 3 Abs. 1 des Bundesurlaubsgesetz beträgt der Mindesturlaub 24 Werktage. Zum Begriff Werktage kommen wir dann noch. Faktisch heißt dies, dass dieser Urlaubsanspruch den Mindesturlaub für einen Vollzeitbeschäftigten darstellt. Eine Abweichung nach “unten” ist nicht zulässig; also weniger geht nicht. Ein längerer Anspruch auf Urlaub kann aber selbstverständliche vereinbart werden, z.B. im Arbeitsvertrag.
2. Werktage vs. Arbeitsrage?
Nun verwendet der Gesetzgeber den Begriff Werktage nicht und nicht Arbeitstage. Was Werktage sind schreibt der Gesetzgeber auch auch, nämlich Werktage sind alle Tage ohne Sonn- und Feiertage (aber mit Samstag). Arbeitstage hingegen sind nur die Tage an denen man normalerweise arbeitet dies heißt:
Werktage : Mo,Di,Mi,Do,Fri,Sa Arbeitstage: Mo,Di,Mi,Do,FriWenn nun das Bundesurlaubsgesetz einen Mindesturlaub von 24 Werktagen definiert, dann könnte ein Arbeitnehmer, der regelmäßig an allen Werktagen (also auch Samstag) arbeitet, 24 Tage Urlaub nehmen. Dies gilt aber eben nicht für einen Arbeitnehmer, der “norma”l arbeitet (also an 5 Tagen die Woche) und schon ist man bei der 5-Tage- und 6-Tage- Woche.
3. die 5-Tage-Woche vs. 6-Tage-Woche
Da der Mindesturlaub von 24 Werktagen auf einen Arbeitnehmer zugeschnitten ist, der auch Samstags arbeitet, gilt er für Arbeitnehmer mit einer sog. 6-Tage-Woche, da diese ja an allen Werktagen arbeiten.
Der Normalfall ist aber, dass der Arbeitnehmer nur an Arbeitstagen (also ohne Samstag) arbeitet. Dies ist die sog. 5-Tage-Woche.
Dies heißt, nochmals zur Verdeutlichung:
Werktage = 6-Tage-Woche Arbeitstage = 5-Tage-WocheSo und nun zu einer wichtigen Erkenntnis: Wenn der Gesetzgeber aber schreibt, dass derjenige der auch Samstags arbeitet 24 “Tage” Mindesturlaub haben so, so kann dies d…
» Vollständiger ArtikelErschienen 9. Juni 2009 auf http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com.
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