Urlaub auch für freie Mitarbeiter

das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 15.11.2005 Aktenzeichen 9 AZR 626/04, Pressemitteilung via Arbeitsrecht.de, Volltext via Bundesarbeitsgericht) entschieden, jedenfalls dann, wenn die freien Mitarbeiter wirtschaftlich abhängig sind, also “arbeitnehmerähnlich”. So sieht es § 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ausdrücklich vor. Gleichwohl gehört dies zu den weisen Flecken der Personalpraxis, da die meisten freien Mitarbeiter offenbar nichts davon wissen. Sie verschenken dadurch vie…

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Themen: Reise , Urlaub

Erschienen 23. Juli 2007 auf http://blog.juracity.de.

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Bundesarbeitsgericht
arbeitsrecht.de - Urlaub f�r arbeitnehmer�hnliche Personen (9 AZR 626/04)

Freie Mitarbeiter, die �berwiegend bei einem Arbeitgeber besch�ftigt sind, haben ein arbeitnehmer�hnliches Verh�ltnis; ihr Urlaubsanspruch richtet sich daher grunds�tzlich nach den Bestimmungen f�r fest angestellte Arbeitnehmer.


Arbeitnehmer: Urlaub f�r freie Mitarbeit - Capital
BUrlG - Einzelnorm