Urhebervergütung: Urhebervergütung für Drucker, Scanner und Multifunktionsgeräte
Rechtslupe | 11. Dezember 2008 — Zwischen dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) und den Verwertungsgesellschaften…
Zwischen dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) und den Verwertungsgesellschaften der Urheber (VG WORT und VG BILD-KUNST) wurde jetzt eine Vereinbarung ??ber die H??he der pauschalen Urheberverg??tung im Reprographiebereich geschlossen. Mit dieser Vereinbarung sollen die Urheberverg??tungen nicht nur f??r Scanner und Faxger??te sondern - erstmalig auch f??r Drucker und Multifunktionsger??te r??ckwirkend ab dem 1. Januar 2008 verbindlich geregelt werden. Grundlage dieser Vereinbarung ist der sogenannte 2. Korb der Urheberrechtsnovelle.
Aufgrund dieser Vereinbarung sind beim Kauf eines Ger??tes folgende Urheberrechtsabgaben f??llig:
Scanner: 12,50 ??? (unabh??ngig von der Leistungsf??higkeit)
Faxger??te: 5,00 ??? f??r Thermo- und Tintenfax-Ger??te, 10,00 ??? f??r Laserfax-Ger??te
Drucker: 5,00 ??? f??r Tintendrucker 12,50 ??? f??r Laserdrucker
Multifunktionsger??te und Kopierer: 15,00 ??? f??r Tinten-Multifunktionsger??te 25,00 ??? f??r Laser-Multifunktlionsger??te und Kopierer mit einer Druckgeschwindigkeit bis 14 Seiten/Minute 50,00 ??? f??r Laser-Multifunktlionsger??te und Kopierer mit einer Druckgeschwindigkeit von 15 bis 39 Seiten/Minute 87,50 ??? f??r Laser-Multifunktlionsger??te und Kopierer mit einer Druckgeschwindigkeit ab 40 Seiten/Minute
Mitglieder des BITKOM erhalten im Rahmen des geschlossenen Gesamtvertrags hierauf allerdings noch einen Rabatt.
Die jetzt vereinbarten Urheberverg??tungen im Reprobereich gelten zun??chst bis zum 31. Dezember 2010.
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