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Urheberschutz für Villen

am 25.06.2006 von http://www.recht.us/amrecht

CK - Washington.   Die Idee und ihr Ausdruck im Werk sind im Urheberrechtsstreit von der Jury zu prüfen. Gutachter dürfen das Urteil der Zivilgeschworenen nicht vorwegnehmen oder beeinflussen, indem sie vergleichend aussagen, dass ein Werk keine Kopie eines anderen darstelle.
In Sachen The Rottlund Company, Inc. v. Pinnacle Corporation et al., Az. 05-1296, begründete das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks diese Auffassung am 20. Juni 2006 ausführlich. Ein Bauunternehmen verklagte mehrere Wettbewerber, die seine Villa nachahmten. Im Prozess verglich ein Gutachter die Villen unter anderem, indem er die Bauzeichnungen übereinander legte und beschrieb, wie man in der einen oder andere Küche kocht. Er folgerte: There was no copying at all. AaO 6.
Damit betrat er den Bereich der Prüfung, ob die Werke der Beklagten im wesentlichen der Ausgestaltung des urheberrechtlich geschützten Werks der Klägerin entsprechen. Diese Prüfung fällt jedoch im US-Prozess in …

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