Strafanzeige gegen Siegfried Kauder wegen Urheberrechtsverletzungen
kriegs-recht.de | 3. Oktober 2011 — Siegfried Kauder ist Rechtsanwalt, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, gilt einigen in Sachen Urheb…
Der Bundestagsabgeordnete Siegfried Kauder erregte vor kurzem einiges Aufsehen, weil er auf seiner persönlichen Webseite Bilder eines fremden Fotografen verwendet hat, ohne die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte besessen zu haben. Das Pikante an der Angelegenheit: Kauder gilt in Sachen Urheberrecht unter anderem deshalb als Hardliner, weil er das Two-Strikes-Verfahren fordert. Sprich: Internetnutzern soll bei wiederholter Urheberrechtsverletzung der Zugang zum Internet vorübergehend gesperrt werden.
Der Blogger Tobias Raff stellte deshalb Strafanzeige gegen Kauder bei der Berliner Staatsanwaltschaft wegen Urheberrechtsverletzung. Tatsächlich enthält das Urheberrechtsgesetz in seinen Paragrafen 108 ff. gleich einen ganzen (Unter-)Abschnitt mit Strafvorschriften. Meiner Ansicht nach hatte diese Anzeige jedoch von Vornherein äußerst geringe Aussichten auf Erfolg – nicht etwa, weil Kauder als Bundestagsabgeordneter Immunität genießt, sondern schon weil es sich bei einschlägigen Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes um so genannte Antragsdelikte handelt. Das heißt, dass grundsätzlich ein Antrag des Geschädigten erforderlich ist, damit Verstöße gegen §§ 108 ff. UrhG verfolgt werden – und Raff ist, da die von Kauder verwendeten Bilder nicht von ihm stammen, nicht der Geschädigte. Wenn die Strafverfolgungsbehörden allerdings wegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten halten, ermitteln sie allerdings auch ohne einen Antrag des Geschädigten. Die Chance, dass die Staatsanwaltschaft ein solches besonderes öffentliches Interesse annehmen würde, habe ich jedoch für äußerst gering gehalten (nachzulesen hier).
Tobias Raff hat nun Antwort von der Staatsanwaltschaft Berlin erhalten – und der Inhalt dieser Antwort ist aus meiner Sicht im Ergebnis nicht überraschend (über die Begründung ließe sich allerdings unter Umständen diskutieren): Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird abgelehnt. Gemäss § 152 der Strafprozessordnung sei die Staatsanwaltschaft
“nur dann berechtigt und verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wenn ein Anfangsverdacht besteht, d. h. der Staatsanwaltschaft hinreichend konkrete Tatsachen bekannt werden, aufgrund derer es unter Berücksichtigung kriminalistischer Erfahrungsgrundsätze möglich erscheint, dass sich eine verfolgbare Straftat ereignet hat. Bloße Vermutungen reichen dazu nicht aus.”Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen könne Raffs Anzeige die Aufnahme von Ermittlungen nicht rechtfertigen, sie lasse
“keine Tatsachen… » Vollständiger ArtikelErschienen 5. November 2011 auf http://www.kriegs-recht.de.
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kriegs-recht.de | 14. Dezember 2010 — Das von mir sehr geschätzte Magazin “t3n” kürt derzeit das Blog des Jahres – besser gesagt, es lässt das Blog des Jahres durch …
CDU-Politiker Siegfried Kauder will noch vor Weihnachten einen Gesetzentwurf zu Warnmodellen im Urheberrecht vorlegen. Außerdem im Überblick: Redaktionen können in den Google-News-Algorithmus eingreifen und Mozilla plant längere Firefox-Laufzeit in Ausnahmefällen.
Gestern berichteten wir über die Pläne von Siegfried Kauder (CDU), ein Warnmodell bei Urheberrechtsverletzungen einzuführen. Dabei gingen wir davon aus, dass er lediglich ein 2-Strikes Warnmodell will (als Zwischenlösung auf dem Weg zu einem 3-Strikes-Modell mit Internet wegnehmen).
Möglicherweise nimmt Siegfried Kauder die Sache mit dem Urheberrecht nicht ganz so genau, wie man das bei seinen markanten Forderungen nach Internetentzug bei Urheberrechtsverstössen vermuten könnte.
Ausgerechnet Siegfried Kauder hat Urheberrechte verletzt: Auf der Web-Seite des Unionspolitikers entdeckten Blogger Fotos aus zweifelhafter Quelle. Der Verfechter einer strikten Copyright-Politik bestätigt den Fehlgriff. Nun suchen seine Kritiker nach weiteren Verdachtsfällen.