Urheberrechtsverletzungen: NRW-Justizministerin entdeckt ein Dilemma

NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) hat am Mittwoch bei einer Veranstaltung der Karlsruher Justizpressekonferenz erklärt, die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen habe sich zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Justiz entwickelt.

Da es den Produzenten in erster Linie um die Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die Nutzer von Tauschbörsen gehe, und weniger um eine Bestrafung, müsse man über eine rasche Einstellungsmöglichkeit von Ermittlungsverfahren nachdenken, wenn die Geschädigten auf zivilrechtlichem Weg zu ihrem Geld kämen.

Die Herausgabe der zu einer IP-Adresse gehörenden Nutzerdaten kann nach derzeitiger Rechtslage nur an die Ermittlungsbehörden erfolgen. Da mit einer Anzeige oft die Ermittlung mehrerer 10.000 Adressen verbunden sei, und die Provider pro Adresse 35-40 Euro in Rechnung stellen, entstünden der Justiz Kosten in Millionenhöhe.

Ein Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegen die Provider, wie in der geplanten Reform des Urheberrechts vorgesehen, wird nach Ansicht der Ministerin das Problem nicht lösen, da der Weg über die Strafanzeige für die Rechteinhaber (kosten)günstiger bleibe.

“Bei dieser Sachlage stellt sich mir die Frage, ob das Strafrecht das richtige Mittel zur Lösung dieser Problematik ist.”

Quelle: Heise Danke an Erik Schmidt für den Link

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Themen: Cdu

Erschienen 10. November 2006 auf http://www.ra-blog.de.

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