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Urheberrechtsvergütung auch für MuFu-Geräte

am 07.02.2008 von LBR-Blog

Der Bundesgerichtshof hat am 30.01.2008 entschieden, dass auch für Multifunktionsgeräte die volle urheberrechtliche Vergütung zu zahlen ist (AZ: I ZR 131/05, bislang liegt nur eine Pressemitteilung vor, das Urteil ist noch nicht abrufbar). Solche Geräte beinhalten nicht nur ein Vervielfältigungsgerät wie z.B. einen Kopierer sondern auch noch andere Komponenten, etwa Drucker, Scanner oder ein Fax. Das Urheberrechtsgesetz sieht vor, dass für Geräte, die zur Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken bestimmt sind, eine pauschale Vergütung an den Urheber zu zahlen ist. Der BGH hatte nun die Frage zu beantworten ob für Geräte, die nicht nur zur Vervielfältigung bestimmt sind sondern auch andere Funktionen haben, die volle Vergütung zu zahlen ist - und bejahte dies. Für ein Gerät, das bis zu 12 Farbkopien pro Minute herstellen kann, ist deshalb vom Hersteller eine Vergütung in Höhe von 76,70 Euro abzuführen. Ganz unabhängig vom Urteil des BGH sollte man den Betrag in Höhe von 76,70 Euro im Hinterkopf haben. Insbesondere wenn man mal wieder auf Schnäppchenjagd in den Läden der Republik steht, in denen Geiz als eine herausragende Tugend angepriesen wird. Denn: Wie viel Qualität darf man von einem …

Auch für Multifunktionsgeräte ist die volle Urheberrechtsvergütung zu zahlen

LBR-Blog / Der BGH hat am 30.01.2008 entschieden, dass auch für Multifunktionsgeräte die volle urheberrechtliche Vergütung zu zahlen ist (AZ: I ZR 131/05, bislang liegt nur eine Pressemitteilung vor, das Urteil ist noch nicht abrufbar). Solche Geräte beinha…

BGH: Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass für Multifunktionsgeräte die urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach dem Urh…

Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker

Handakte WebLAWg / Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass nach geltendem Recht für Drucker keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach § 54a Abs. 1…

Bundesgerichtshof : Multis sind Kopierer - Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 30.01.2008 - Az. I ZR 131/05 - Multifunktionsgeräte; Vorinstanzen: LG Stuttgart, Urteil vom 22.12.2004 - Az. 17 O 299/04, OLG Stuttgart – Urteil vom 06.07.2005 - Az. 4 U 19/05 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I…

BGH: Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte

Rechtblog / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass für Multifunktionsgeräte die urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach dem Ur…

Bundesgerichtshof : Urheberrechtsvergütung für Drucker - Ein an einen PC angeschlossener ist kein vergütungspflichtiges Gerät i.S.d. § 54a UrhG

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 6.12.2007 - Az. I ZR 94/05; Vorinstanzen: LG Stuttgart, Urteil vom 22.12.2004 - Az. 17 O 392/04; OLG Stuttgart, Urteil vom 11.5.2005 - AZ. 4 U 20/05 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerich…

Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 131/05) hat entschieden, dass für Multifunktionsgeräte die urheberrechtliche Gerätevergütung in voller HÅ

BGH, I ZR 94/05: Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker

ipweblog.de / In der Pressemitteilung vom 7. Dezember wurde bereits die Auffassung des I. Senats bekannt gegeben, daß Drucker und Plotter - entgegen der Annahme des OLG Stuttgart - nicht zu den nach § 54 UrhG [früher § 54a Abs. 1 UrhG] vergütungspflichtigen V…

Drucker sind keine vergütungspflichtigen Geräte im Sinne des § 54a UrhG

Handakte WebLAWg / Drucker und Plotter sind keine vergütungspflichtigen Geräte im Sinne des § 54a UrhG. Drucker sind keine Geräte, die Werkstücke “durch Ablichtung … oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung vervielfältig(en)”. Zwar stellt…

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