Urheberrechtsänderungen im Bundestag verabschiedet
am 05.07.2007 von http://archiv.twoday.net/
http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/92265
Auszug:
Schwierig gestalten dürfte sich mit dem 2. Korb die Versorgung der Wissenschaft und der Bürger mit Fachinformationen. Entgegen dem Anspruch der Regierungsfraktionen aus dem Koalitionsvertrag, ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht zu schaffen, ändert sich in diesem Bereich wenig an der Gesetzeslage. Bibliotheken, Museen oder Archive dürfen gemäß dem überarbeiteten Text veröffentlichte Werke aus dem Bestand an elektronischen Leseplätzen zur Forschung und für private Studien zugänglich machen, soweit dem keine vertraglichen Regelungen entgegenstehen. Grundsätzlich nicht gestattet ist, mehr Exemplare eines Werkes verfügbar zu machen, als der Bestand der Einrichtung umfasst. Nur in Belastungsspitzen soll ein Buch gleichzeitig laut Gesetzesbegründung an vier Leseplätzen abgerufen werden können.
Dazu kommt eine restriktive Erlaubnis für öffentliche Bibliotheken, Zeitschriften- oder Zeitungsartikel sowie kleine Teile eines erschienen Werks auch elektronisch als grafische, nicht-durchsuchbare Dateien zu kopieren und versenden. Dies ist aber nur dann zulässig, wenn der Zugang zu den entsprechenden Informationen den Mitgliedern der Öffentlichkeit nicht schon von den Verlagen selbst offensichtlich von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl mittels einer vertraglichen Vereinbarung zu angemessenen Bedingungen ermöglicht wird. Inhalte aus Schulbüchern dürfen nur mit Zustimmung der Verlage kopiert oder etwa in einem Intranet in Auszügen digital verbreitet werden.
Unbekannte Nutzungsarten und Open Content
Um Archivmaterial gerade im Rundfunkbereich besser erschließen zu können, werden erstmals unbekannte Nutzungsarten geschützter Werke gestattet. Neu ist dabei die Vereinbarung entsprechender Verwertungen und gleichzeitig auch die spätere Verweigerungsmöglichkeit durch Widerruf bei Neuverträgen. Der Urheber, der vorher unbekannte Nutzungsarten prinzipiell eingeräumt hat, muss demnach für seine Erreichbarkeit sorgen. Der Verwerter, der ein Werk neu nutzen will, hat …
Hund beißt Studentin in den Allerwerteste
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Briefeschreiber gefasst - Hochwaldmörder nicht ermittelt
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Kein Kommentar, aber eine Idee
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Social Community und Datenschutz
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BGH: Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung bei Kündigungsandrohung des Arbeitgebers
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20% auf alles - außer Tiernahrung
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BGH: Rabattaktion wettbewerbswidrig, wenn reduzierte Preise kurz zuvor heraufgesetzt wurden
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte / Der BGH teilt in einer aktuellen Pressemitteilung mit, dass die Werbung einer bekannten Heimwerkermarktkette mit einer großen Rabattaktion (”20% auf alles außer Tiernahrung”) in bestimmten Fällen wettbewerbswidrig sein kann. Die Beklag…
Bahnhöfe im Fokus
Datenschutzbeauftragter Online / Ich bin ja heutzutage schon, wenn man wenigstens halbwegs ehrlich ist und nicht mehr alles auf “den Terrorismus” schiebt. DerWesten.de berichtet, dass die “Sicherheitspolitik” auf deutschen Bahnhöfen ausgebaut werden soll, di…
Arbeitsagentur: Es lebe die Bürokratie!
Handakte WebLAWg / Die unter Hartz IV zusammengefassten Sozialgesetze sollen Menschen “fördern und fordern“. Wenn sich aber jemand fordern lässt, sich bewirbt und Initiative an den Tag legt, sieht er sich mit bemerkenswerten bürokratischen Hürden konfro…
Arzthelferin saß unschuldig im Knast
Handakte WebLAWg / Wieviel Euro dem Staat seine Bürger wert sind, das musste eine Arzthelferin aus Berlin erfahren. Unschuldig saß sie fast zweieinhalb Jahre im Gefängnis - und bekam dafür 3.600 Euro Haftentschädigung. Zu wenig, finden viele. Der Entschädigungss…
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SPORTRECHT / Der Court of Arbitration for Sports (CAS) hat den Rechtsbehelfen der World Anti-Doping Agency (WADA) und des International Olympic Committees (IOC) gegen die Entscheidung der International Skiing Federation (FIS) vom 22. November 2007 stattgegeben. D…
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