[Heise.de] Verwertungsgesellschaften fordern höhere Abgaben auf Speichermedien
dennisheinemeyer.eu | 3. Februar 2010 — Nachdem sich die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) zum Jahreswechsel mit einer kleinen Gruppe von PC-Hersteller…
Dr. Fabian Niemann
Für viel Aufregung hat in den letzten Tagen die Forderung der Zentralstelle für private Überspielungsrecht (“ZPÜ”, die von der GEMA geführte Dachorganisation der meisten deutschen Verwertungsgesellschaften) gesorgt, die von ihr für Blu-Ray-, CD- und andere Rohlinge geforderten Urheberrechtsabgaben rückwirkend ab dem 01.01.2008 kräftig zu erhöhen. Für CD-RWs beispielsweise fordert die ZPÜ eine Erhöhung um 579% von 2,88 Cent auf 19,7 Cent. Für Blu-Ray-Rohlinge sollen es gar 3,47 € sein. Dies liegt über dem Verkaufspreis der Bluy-Rays und ist doppelt soviel wie der bisherige Händlereinkaufspreis. Dem entsprechend ist die Aufregung bei Herstellern und Händlern der Rohlinge groß.
Die Forderungen der ZPÜ sind wirtschaftlich weltfremd. Schon jetzt werden in einigen Staaten Europas mit hohen Abgaben viele Rohlinge aus anderen (EU und nicht-EU) Staaten importiert, die keine Abgabe oder keine Abgaben in einer Höhe vorsehen, die in einem unverhältnismäßigen Verhältnis zum Preis stehen.
Noch schlimmer mutet noch der Umstand an, dass die ZPÜ – immerhin die Dachorganisation der mit staatlichem Auftrag und monopolistischer Macht ausgestatteten deutschen Verwertungsgesellschaften – Forderungen aufstellt, die eindeutig rechtswidrig sind. Denn § 54a Urhebergesetz schreibt unmissverständlich vor, dass die geforderte Urheberrechtsabgabe die Hersteller der betroffenen Geräte und Speichermedien nicht unzumutbar beeinträchtigen darf und in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Produktpreisniveau stehen muss. Zwar ist die ursprünglich von der Bundesregierung in diesem Zusammenhang vorgesehene 5%-Grenze auf Druck der Verwertungsgesellschaften im letzten Moment im Parlament gekippt worden. Jedoch bedarf es keiner juristischen Ausbildung, um zu wissen, dass den Produktpreis überschreitende Abgaben nicht in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des Produktes stehen. Je nach Produkt dürfte die Grenze tatsächlich zwischen einigen wenigen Prozent und maximal 10% liegen. Ein Prozentsatz von über 10 oder gar 20% wird von keinem objektiven Urheberrechtler vertreten.
Wenn die ZPÜ nun Forderungen erhebt, die teilweise über 100% des Produktpreises liegen, kann man daher davon ausgehen, dass ihr die Rechtswidrigkeit ihres Vorgehens bewusst ist. Offenbar soll die Industrie unter Druck gesetzt werden und die Verunsicherung im Markt genutzt werden, um möglichst schnell ein für die ZPÜ gutes Verhandlungsresultat zu erzielen. Dieses Muster (überhöhte Forderungen zur Erzeugung von Rechtsunsicherheit und damit Verhandlungsdruck) konnte man bei den Verwertungsgesellschaften bereits in der Vergangenheit beobachten – zuletzt bei PCs, bei denen die Verwertungsgesellschaften mit Forderungen nach Abgaben von 60 € und mehr für PCs sich mit Teilen der Industrie auf eine relativ immer noch sehr hohe Abgabe von 13,65 € für PCs (mit Brennern) erreicht haben. Unkl…
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IT-Rechtsinfo | 18. Januar 2010 — Seit mehreren Jahren konnten der Bundesverband der Computer Hersteller (BCH) und die Zentralstelle für private Überspielrechte kei…
LawCamp @ Bird & Bird | 11. Mai 2010 — Dr. Fabian Niemann Offenbar stehe ich mit meiner Meinung, dass das deutsche Urheberrechtsabgabensystem rechtswidrig ist nicht…
Dr. Behrmann & Härtel | 1. Juli 2008 — Hersteller und Käufer von PCs müssen noch länger auf eine Klärung warten, welche Kopierabgaben künftig auf die Geräte fällig we…
LAWgical | 6. September 2010 — Unter dem Titel "Current status in collecting societies and licensing alternatives - what's the vision?" fand soeben ein Panel im …
Rechtblog | 8. Februar 2006 — Heise online berichtet über ein formales Verfahren gegen den Dachverband der Verwertungsgesellschaften: Die EU-Kommission hat ein …
Rechtblog | 27. Januar 2006 — Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), ein Inkasso-Unternehmen von Urheberrechts-Verwertungsgesellschaften wie d…
Nachdem erstmals Urheberrechtsabgaben auf PCs festgelegt wurden, auf die sich bisher nur einige wenige Hersteller einigten, machen die Verwertungsgesellschaften einen weiteren Vorstoß und fordern eine – zum Teil drastische – Erhöhung der Abgaben auf Speichermedien.
Wie der Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) mitteilte, konnte bereits am 23. Dezember 2009 mit der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) eine Einigung hinsichtlich der Urheberrechtsabgaben auf PCs getroffen werden, die auch rückwirkend für die Jahre 2002 bis 2010 gilt.
Nachdem die Verwertungsgesellschaften einen Tarif für die Urheberrechtsabgabe auf PCs im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit verbindlich gemacht haben, will der Bitkom die Höhe der geforderten Abgabe, insbesondere auch die auf zum Einbau bestimmte Brenner, in einem Schiedsverfahren klären lassen.