Urheberrechtliche Ansprüche gegen Google im Rahmen der Google-Bilder-Suche nicht möglich

Neben der Standart-Suchmaske verfügt Google auch über die Option für den eingegebenen Suchtext Bilder als Suchergebnisse ausgeben zu lassen. Dabei verwendet Google so genannte Thumbnails, also verkleinert dargestellte Bilder, die per Link auf eine Internetseite weisen, auf der das gefundene Bild positioniert ist.

Nun wurde Google die Verletzung von Urheberrechten durch die „ungefragte“ Verwendung dieser Vorschaubilder vorgeworfen.

Entgegen den Vorinstanzen, entschied der BGH in seinem Urteil vom 29. April 2010 (I ZR 69/08) aber, dass keine Rechtsverletzung vorläge.

Die Klägerin habe zwar nicht durch eine ausdrückliche oder stillschweigende rechtsgeschäftliche Erklärung Google ein Recht zur Nutzung ihrer Werke als Vorschaubilder im Rahmen der Bildersuche eingeräumt. Jedoch durfte Google dem Verhalten der Klägerin entnehmen, dass ein Einverständnis zur Anzeige als Vorschaubilder vorliegt, da die Klägerin keine möglichen technischen Vorkehrungen getroffen hat, um den Zugriff von Suchmaschinen auf ihre Bilder zu unterbinden.

Der BGH v…

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Themen: Google , Schutzrechte / IP

Erschienen 11. Mai 2010 auf http://www.kanzlei-sieling.de/weblog/.

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