Urheberrechte für Graffiti-Sprayer?

Ich habe mich gestern gefragt, ob Graffiti-Sprayer eigentlich irgendwelche Recht an ihren Werken haben, auch wenn sie auf fremdem Eigentum sprühen. Folgender Sachverhalt liegt der Überlegung zugrunde: Der Bauzaun der Bundesbankfiliale in Chemnitz ist von Graftiti-Sprayer…

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Themen: Graffiti

Erschienen 1. Dezember 2004 auf http://lawblog.mcneubert.de/.

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Kommentare zu "Urheberrechte für Graffiti-Sprayer?":

26. Januar 2009 von chris — also ich bin selber sprayer ich habe jede mehrere aufträge im monat
bei denen ich legal wände voll machen darf
diese bilder sind geschützt
da sie mein eigentum sind und bezahlt worden
wenn diese auf illegale weise gecrosst werden kann ich eine zivil klage gegenunbekannt einleiten
gruß chris
10. Mai 2010 von Morris — @chris
OK, in diesem Fall ist die Sachlage klar. Deine Auftragsarbeit (Werksvertrag) für einen Kunden unterliegt als Kunstwerk dem Urheberrecht. Aber wie verhält sich das Urheberrecht im Fall von illegalen Werken. Kunstwerke des öffentlichen Rechts? Und/Oder wie dürfen diese Werke - von unbekannten Künstlern auf fremdem Eigentum illegal erstellt - kommerziell genutzt werden. Der Sprayer schreibt ja nicht unbedingt seine Telefonnummer drauf… wie also sollte nun jemand der das Werk kommerziell nutzen möchte den Künstler kontaktieren können? Hat jemand eine Idee?

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