Urheberrecht schlägt Markenrecht
Über einen eher ungewöhnlichen Fall, in dem sich das gegen das Kennzeichenrecht durchsetzt, hatte der BGH mit Beschluss vom 17.08.2011 (Az.: I ZB
75/10) zu entscheiden.
Der Markeninhaber hatte beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die Wort-/Bildmarke “Krystallpalast Varieté” eintragen lassen,
die aus einer grafischen Darstellung und dem Schriftzug besteht. Dagegen hat die Antragstellerin die Löschung der Marke beantragt,
weil der Markeninhaber bei der Anmeldung bösgläubig gewesen sei.
Die Antragstellerin bzw. ihre Rechtsvorgängerin hatten als Betreiber des Krystallpalast Varietés das in stehende zum der
Anmeldung der Marke bereits seit Jahren als Unternehmenskennzeichen im Geschäftsverkehr verwendet.
Das DPMA hat die Löschung verfügt. Das Bundespatentgericht hat diese Entscheidung bestätigt, u.a. mit dem Argument, dass die
Antragstellerin durch die Benutzung des Unternehmenskennzeichens einen schutzwürdigen Besitzstand an dem Zeichen erlangt habe.
Der Markeninhaber beruft sich demgegenüber darauf, dass er Urheber des ist, aus dem die Marke gebildet wurde. Die Antragstellerin habe keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte an
dem als Marke eingetragenen Zeichen von ihm erworben, sondern nur von einer B KG, der er aber keine entsprechenden Rechte einge…
» Vollständiger Artikel