Urheberrecht: Was Sascha Lobo mit Siegfried Kauder zu tun hat

Also ich will hier gerne kurz zu Beginn bekennen, dass mir dieser Sascha Lobo irgendwie suspekt vorkam und am Ende des Tages natürlich immer noch vorkommt, ganz wird sich das wohl nie beheben lassen. Das liegt aber, wie ich in letzter Zeit und nachdem ich mir angewöhnt habe, seine Kolumne auf Spiegel Online wenigstens zu überfliegen, feststellen musste, tatsächlich nur daran, dass er wirklich sehr albern ausschaut und man sich gar nicht vorstellen mag, was alles in einem vorgeht, der sich vorsätzlich optisch so zum Affen macht.

Ich will hier aber genauso gerne bekennen, dass sich der Grad meiner Abneigung, nein, falsches Wort, äh, Verwunderung, hm, besser, aber immer noch nicht ganz passend, ah, ja, neutral genug: Bedenken, doch etwas relativiert hat, denn manchmal, das komme ich nicht umhin einzuräumen, ertappe ich mich bei gedanklichen Ovationen für den klaren Geist und die ebenso klaren Worte des Herrn Lobo.

Wie recht er nämlich hat manchmal, der Herr Lobo. Insbesondere was Siegfried Kauder betrifft: Fordert dieser Kauder dieser Tage doch tatsächlich Internetsperren bei wiederholter Urheberrechtsverletzung, lässt sich anschließend selbst beim Fotoklau auf seiner Website erwischen, relativiert seine Piraterie mit dem Hinweis, der Vorfall zeige doch, wie gut sein Modell funktioniere, sichert sich offenbar (exklusive) Nutzungsrechte an den Werken und kündigt an, selbst abzumahnen, wenn sich der nun seinem Nutzungsrecht unterstehenden Werke bedient würde.

Soweit, so gut. Wenn nicht dieser Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestages wohlgemerkt, in einer Stellungnahme zu dem Vorfall wörtlich gesagt hätte: „Ich bitte im Übrigen zur Kenntnis zu nehmen, dass die Urheberrechte an den beiden Fotos inzwischen mir zustehen. Dies als Warnhinweis für eine eventuelle Absicht, die Fotos im Rahmen ihrer Berichterstattung anderweitig verwenden zu wollen.” Dass die Urheberrechte an den beiden Fotos ihm (!) zustehen?

Möglicherweise sind die Urheber der fraglichen Fotos zwischen Veröffentlichung ihrer Werke auf der Kauder’schen Website und der Erklärung des Herrn Kauder verstorben, natürlich nicht, ohne zuvor Herrn Kauder als Erben eingesetzt haben. Dann wäre er tatsächlich Träger der Urheberrechtspersönlichkeit an den Werken. Wir wollen auf das Ableben der Urheber aber nicht hoffen, und auch nicht, dass sie gar wegen der Sache ihr Leben, heilige Maria, gar nicht auszudenken. „Diesseits“, wie manche Kollegen so gerne schreiben, sind darüber allerdings keine Informatio…

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Themen: Internet , It-recht , Lobo , Digital

Erschienen 10. Oktober 2011 auf http://www.digitalrecht.net.

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