Urheberrecht: Oscar verlängert die relevante Verwertungsphase

Unabhängig von der hier dargestellten Entscheidung vertritt ein Teil der Rechtsprechung bisher die Auffassung, dass für das gewerbliche Ausmaß gemäß § 101 UrhG, welches für das Entstehen eines Auskunftsanspruches des Rechteinhabers notwendig ist, unter anderem der Zeitpunkt der Rechtsverletzung im Hinblick auf die sogenannte relevante Verwertungsphase maßgeblich ist.

Die relevante Verwertungsphase beträgt nach überwiegender Auffassung bei Filmen 6 Monate nach Veröffentlichung des Werkes, wobei der Verkaufsstart der DVD maßgeblich ist. Das OLG Köln hat nun in einem Beschluss vom 05.05.2011, Az.: 6 W 91/11, festgestellt, dass die relevante Verwertungsphase nach der Verleihung mehrerer Oscars für einen Filme dazu führen kann, dass die relevante Verwertungsphase erneut mit Datum der Oscar-Verleihung zu laufen beginnt. Somit kann in solchen Fällen auch nach Ablauf von 6 Monaten nach Veröffentlichung der Film-DVD ein Auskunftsanspruch ge…

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Themen: Film , Abmahnung , Filesharing , Schadensersatz , Auskunftsanspruch , § 101 Urhg , Relevante Verwertungsphase
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 26. Juli 2011 auf http://www.bella-ratzka.de.

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