(Urheberrecht) LG Düsseldorf: Schloss Moyland wehrt sich gegen Ausstellungsverbot (12 O 255/09)
21.11.2011 Pressemitteilung Nr.32/2011
Am Dienstag, 22.11.2011, verhandelt der 20. Zivilsenat in einem Berufungsverfahren darüber, ob die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst
zu Recht der „Stiftung Museum Schloss Moyland“ verbieten lassen konnte, von Manfred Tischer in einer Ausstellung zu präsentieren. Die zeigen bei einem Aktionskunst-Auftritt in der ZDF-Sendung „Die Drehscheibe“.
Die Stiftung hatte im Mai 2009 im Museum Schloss Moyland die Ausstellung „Joseph – Unveröffentlichte Fotografien von Manfred Tischer“ eröffnet. In der bis September 2009 dauernden
Ausstellung wurde u.a. die bislang unveröffentlichte Fotoserie von Manfred Tischer „Das Schweigen von Marcel Duchamp wird
überbewertet, 1964“ gezeigt. Die Schwarz-Weiß-Fotos zeigen Joseph Beuys in einer künstlerischen Aktion in der ZDF-Live-Sendung „Die
Drehscheibe“ am 11.12.1964.
Das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 12 O 255/09, Urteil vom 29.09.2010, abrufbar unter www.nrwe.de) hatte das Museum verurteilt,
eine Präsentation der Fotografien zu unterlassen. Das Landgericht war davon ausgegangen, dass die Bilder ohne Genehmigung von Beuys
bzw. dessen Witwe veröffentlicht und die Fotos durch die Ausstellung in unzulässiger Weise verwertet worden seien.
Die Verwertungsgesellschaft hatte bereits in einem einstweiligen Verfügungsverfahren versucht, die Veröffentlichung der Bilder zu
verhindern. Der 20. Zivilsenat hatte mit Urteil vom 03.11.2009 entschieden, dass die Voraussetzungen für eine Entscheidung im
Eilverfahren aus formalen Gründen nicht gegeben seien.
Die Sitzung beginnt um 14.00 Uhr und findet in Saal A 224 statt.
Ähnliche Artikel (Musikrecht Berlin) Wie lange bestehen meine Rechte an meinen Stücken ? (Fotorecht) BGH vom 17.12.2010:
Entscheidung zur Stiftung Preußische Schlösser veröffentlich (V ZR 44/10) (Urheberrecht) Rechtsstreit um den „Tatort“-Vorspann (PM) …
»
Vollständiger Artikel