(Urheberrecht) LG Düsseldorf: Schloss Moyland wehrt sich gegen Ausstellungsverbot (12 O 255/09)

21.11.2011 Pressemitteilung Nr.32/2011

Am Dienstag, 22.11.2011, verhandelt der 20. Zivilsenat in einem Berufungsverfahren darüber, ob die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst zu Recht der „Stiftung Museum Schloss Moyland“ verbieten lassen konnte, Fotografien von Manfred Tischer in einer Ausstellung zu präsentieren. Die Bilder zeigen Joseph Beuys bei einem Aktionskunst-Auftritt in der ZDF-Sendung „Die Drehscheibe“.

Die Stiftung hatte im Mai 2009 im Museum Schloss Moyland die Ausstellung „Joseph Beuys – Unveröffentlichte Fotografien von Manfred Tischer“ eröffnet. In der bis September 2009 dauernden Ausstellung wurde u.a. die bislang unveröffentlichte Fotoserie von Manfred Tischer „Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überbewertet, 1964“ gezeigt. Die Schwarz-Weiß-Fotos zeigen Joseph Beuys in einer künstlerischen Aktion in der ZDF-Live-Sendung „Die Drehscheibe“ am 11.12.1964.

Das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 12 O 255/09, Urteil vom 29.09.2010, abrufbar unter www.nrwe.de) hatte das Museum verurteilt, eine Präsentation der Fotografien zu unterlassen. Das Landgericht war davon ausgegangen, dass die Bilder ohne Genehmigung von Beuys bzw. dessen Witwe veröffentlicht und die Fotos durch die Ausstellung in unzulässiger Weise verwertet worden seien.

Die Verwertungsgesellschaft hatte bereits in einem einstweiligen Verfügungsverfahren versucht, die Veröffentlichung der Bilder zu verhindern. Der 20. Zivilsenat hatte mit Urteil vom 03.11.2009 entschieden, dass die Voraussetzungen für eine Entscheidung im Eilverfahren aus formalen Gründen nicht gegeben seien.

Die Sitzung beginnt um 14.00 Uhr und findet in Saal A 224 statt.

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Themen: Berlin , Bgh , Fotografien , Joseph Beuys , Beuys , Bilder , Schloss Moyland , Witwe
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 22. November 2011 auf http://www.ra-juedemann.de.

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