Urheberrecht: Konstantin Wecker soll 550,00 für „Schnitzel-Bild“ zahlen

Der bekannte Musiker Konstantin Wecker verwendete auf seiner Webseite www.hinter-denschlagzeilen.de ein Foto von einem Schnitzel mit einer Zitrone. Das Foto diente als Illustration zu einen kritischen Artikel über die Fleischindustrie. Problem: Das Foto stammte von einer Kochrezepte-Seite und Herr Wecker hatte keinerlei Berechtigung dieses Foto zu verwenden. Der Fotograf hat den Liedermacher daher beim Amtsgericht in Düsseldorf verklagt. Geltend gemacht wurden 540,00 € nebst Anwaltskosten. Im Vorfeld hatte Herr Wecker das Bild gelöscht und auch 100,00 € gezahlt. Das Gericht gab dem Fotografen im Großen und Ganzen Recht. So sei ein Schadenersatz für Internetveröffentlichungen über drei Monaten von 270 Euro üblich. Ebenso sei dieser Betrag zu verdoppeln, da der Urheber nicht genannt wurde. Kritisch sah der Richter aber, dass es dem Kläger wohl nicht um die Bekanntheit seines Namens gehe. Ebenfalls bei den Anwaltskosten hatte der Richter Zweifel, da die Abmahnung kein Einzelfall sei. Der …

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Themen: Amtsgericht , Bremen , Duesseldorf , Fotografen , Illustration , Konstantin Wecker , Schnitzel
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 25. Oktober 2011 auf http://www.dr-schenk.net/.

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