Urheberrecht im virtuellen Raum, LG Köln zu virtuelle Welten
am 28.07.2008 von http://rechtmedial.de
Das Landgericht Köln hat in einem Urteil von 21. April 2008 entschieden, dass auch im virtuellen Raum urheberrechtliche Werke entstehen können, berichtet der Informationsdienst MIR. Bedingung dafür ist, dass diese diese dem Schutz einer der in § 2 UrhG genannten Werkarten zuzuordnen sind.
Der Streit drehte sich dabei um Ansprüche hinsichtlich eines virtuellen Modells des Kölner Doms. Das Landgericht kam dabei aber u.a. zu dem Ergebnis, dass die reine Bearbeitung von gelieferten Texturen auf Basis von Fotos, z.b. von der Domverwaltung, keine ausreichende persönliche Leistung darstellt, um urheberrechtlich geschützt zu sein. Weiter führt das Gericht zum Thema “Second Life” aus:
Auch die von der Verfügungsklägerin geltend gemachten neuartigen Ansichten, Blickwinkel und Perspektiven auf den virtuellen Kölner Dom und die Fenstertexturen begründen keine schöpferische Tätigkeit ihrer Geschäftsführerin. Insoweit folgt die Kammer dem durch eidesstattliche Versicherungen der Verfügungsbeklagten zu 2) und 3) belegten Vorbringen der Verfügungsbeklagten, dass die Betrachtung der erschaffenen virtuellen Gebäude und ihrer Einrichtungsgegenstände nicht durch den jeweiligen Ersteller des Gebäudes bzw. Gegenstandes ermöglicht wird. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Fa. M2 Labs als Betreiberin der Plattform “Second Life” die zugrundeliegende Software bereitstellt, mittels derer die Benutzer die virtuelle Welt entdecken und auch aus verschiedenen Blickwinkeln einsehen können. Auch in Veröffentlichungen zu Rechtsfragen virtueller Welten wird diese Ermöglichung beliebiger Perspektiven …
Kein urheberrechtlicher Schutz des Kölner Doms im Second life
Dr. Bücker Newsfeed / Im Urteil vom 21.04.2008 – Az.: 28 O 124/08 hat das LG Köln einen urheberrechtlichen Schutz eines Werkes im „Second life“ verneint, weil keine schöpferische Leistung erkennbar ist.1. Das Second life“ ist den meisten bekannt.…
LG Köln: Virtuelle Welten - Auch im virtuellen Raum können urheberrechtliche Werke entstehen, wenn diese dem Schutz einer der in § 2 UrhG genannten Werkarten zuzuordnen sind. Zum urheberrechtlichen Schutz einer virtuellen Darstellung des Kölner
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Auch im virtuellen Raum (hier: im Rahmen der Online-Plattform Second Life) können urheberrechtliche Werke entstehen, wenn diese dem Schutz einer der in § 2 UrhG genannten Werkarten zuzuordnen sind. 2. Allein der Umstand, dass die Erstellung…
Realer Urheberrechtsstreit um virtuellen Kölner Dom
LAWgical / Das Landgericht Köln hatte im Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz zu entscheiden, wem die Rechte an den Texturen des Kölner Doms zu stehen. Nein, nicht der richtige Dom - es geht um den maßstabsgetreuen Nachbau in der Online-Plattform Se…
LG Köln: Texturen in Second Life urheberrechtlich geschützt
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Köln (Urt. v. 21.04.2008 - Az.: 28 O 124/08) hat entschieden, dass Texturen in der bekannten Online-Welt Second Life grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sind.Dabei geht die Kammer davon aus, dass auch im virtuellen Raum, hier im Rahmen…
LG Köln: Urheberrechte an Texturen in Second Life
RechtReal / Das LG Köln (Urt. v. 21.04.2008 - Az. 28 O 124/08, JurPC Web-Dok. 77/2008, Abs. 1 - 31) hatte in einem Verfügungsverfahren darüber zu entscheiden, ob für eine sog. Textur in der virtuellen Welt Second Life urheberrechtlicher Schutz als Werk der b…
LG Köln: Urheberrechte an Texturen in Second Life
Telemedicus / Der Kölner Dom ist als Textur im „Second Life“ urheberrechtlich nicht geschützt. Das entschied das LG Köln letzte Woche im Rahmen eines Einstweiligen Verfügungsverfahrens. Zwar könne für Texturen grundsätzlich urheberrechtlich…
