Urheberrecht bei anonymen Plakaten
am 27.09.2004 von http://archiv.twoday.net/
Wie lang läuft das Urheberrecht bei nicht namentlich gekennzeichneten historischen Plakaten?
Bezugnehmend auf
http://archiv.twoday.net/stories/36386
http://archiv.twoday.net/stories/145113/
soll die Aussage von Gabriele Lutterbeck über die Schutzfrist
70 Jahre nach Erstveröffentlichung bei künstlerischen Werken anonymer Urheber (interessant an dieser Stelle ist, daß man u.U. mit einer Erstveröffentlichung selbst diese Fristen erst auslöst!)
http://www.fes.de/archiv/_projekte/lut_cop.htm
kommentiert werden.
Zu unterscheiden ist zwischen Fotos (Lichtbildwerke, normalerweise 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen geschützt, und einfachen Lichtbildern) und anderen künstlerischen Werken (Plakate, Zeichnungen usw.). § 66 UrhG, der anonyme Werke betrifft, wird am Beispiel von Fotos sehr ausführlich erörtert in URECHT:
http://jurix.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20040719/001664.html
Darauf kann Bezug genommen werden. Das Fazit: Die praktischen Huerden sind so hoch, dass die Bedeutung des § 66 UrhG fuer die Allgemeinheit minimal ist.
Gemäß § 137f UrhG richtet sich die Beurteilung der Schutzdauer bei vor dem 1.7.1995 existierenden Werken nach dem § 66 alter Fassung des UrhG, wenn sich durch § 66 neuer Fassung eine Verkürzung der Schutzdauer ergäbe (hierzu und auch zum folgenden Katzenberger in Schricker, UrhG 2. Aufl. 1999 § 66 UrhG). Bei Werken der bildenden Künste, wozu nicht Lichtbildwerke gezählt wurden (ebd. Rdnr. 54), wohl aber Werke der angewandten Kunst , die einem Gebrauchszweck dienen (also etwa Plakate), war die Anwendung von § 66 UrhG vor der Änderung von 1995 ausgeschlossen.
Bei anonymen Plakaten, die vor dem 1.7.1995 geschaffen wurden, kann also nicht ohne weiteres mit der 70jährigen Schutzfrist nach der (befugten) Veröffentlichung argumentiert werden. Es bleibt insofern bei der Regelschutzfrist 70 Jahre pma (post mortem auctoris), es sei denn, es ergäbe sich nach neuem Recht eine …
Urheberrecht an Partien
Lenz Blog Deutsch / Ich habe gestern ein neues Buch als pdf-Datei ins Netz gestellt. Eine gedruckte Version folgt möglicherweise später. Dieses Buch behandelt überwiegend nicht juristische Fragen. Etwa drei Viertel des Textes diskutieren bestimmte Ideen zum japanisc…
Editio princeps
Archivalia (Archivrecht) / Zum Thema Editio princeps gibt es nun eine weitere Gerichtsentscheidung. Auf Antrag der Berliner Sing-Akademie wurde eine einstweilige Verfügung gegen die geplante erneute Uraufführung der in ihrem Archiv entdeckten, bislang nur 1733 in Ven…
Ab ins Archiv!
Archivalia (Archivrecht) / Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt 2. Senat, Beschluß vom 18. November 1997, Az: B 2 S 353/96 JMBl ST 1998, 424-427 (Leitsatz und Gründe) VwRR MO 1998, 39-40 (Leitsatz und Gründe) Leitsatz 1: Es widerspricht § 73…
Kopftuchgesetz Baden-Württemberg
blat.antville: Simons Blawg / hält der Beurteilung durch das Bundesverwaltungsgericht stand. Die entscheidende Textpassage des Gesetzes - § 38 Abs.2 Landesschulgesetz Baden-Württemberg lautet: Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nach § 2 Abs. 1 d&u…
Urheberrechtsänderungen
blat.antville: Simons Blawg / RA Oberndoerfer weist im Newsletter des Instituts für Urheber- und Medienrecht auf folgende Gesetzesänderung hin: Heute, am 1. September 2004, treten § 95b Abs. 2 und § 95d Abs. 2 sowie § 111a Abs. 1 Nr. 2 und 3 UrhG und die…
Unerfreuliches Urteil zum Fotorecht
Archivalia (Archivrecht) / http://rw22linux5.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20040712/001662.html OLG Hamburg 3.3.2004 , AZ 5 U 159/03, ZUM-RD 2004, 303 Leitsatz: Der urheberrechtliche Schutz für ein Lichtbild, der nach deutschem Recht zum 31.12.1968 ausgel…
Zitieren aus unveröffentlichten Dokumenten
Archivalia (Archivrecht) / Aus unveröffentlichten urheberrechtlich geschützten Werken darf auch nach der vorsichtigen Lockerung des Zitatrechts, wie sie für den Korb 2 der UrhG-Novelle vorgesehen ist, gemäss § 51 UrhG nicht zitiert werden - eine Vorsch…
