(Urheberrecht Anwalt Berlin) BGH vom 5.10.10 Kunstausstellung im Online-Archiv (I ZR 127/09)

Im März 2011 veröffentlichte der BGH eine wichtige Entscheidung zur Berichterstattung über Kunstaustellungen. Urheberrechtlich geschützte Abbildungen dürfen demnach nur solange öffentlich zugänglich gemacht werden, solange die Veranstaltung noch als Tagesereignis anzusehen ist.

BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL

I ZR 127/09 Verkündet am: 5. Oktober 2010

Führinger

Justizangestellte

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

in dem Rechtsstreit

Nachschlagewerk: ja

BGHZ: nein

BGHR: ja

Kunstausstellung im Online-Archiv

UrhG §§ 19a, 50

Wird im Rahmen der Online-Berichterstattung über eine Veranstaltung berich-

tet, bei der urheberrechtlich geschützte Werke wahrnehmbar werden (hier: Be-

richt über eine Ausstellungseröffnung), dürfen Abbildungen dieser Werke nur so

lange als Teil dieser Berichterstattung im Internet öffentlich zugänglich gemacht

werden, wie die Veranstaltung noch als Tagesereignis angesehen werden

kann.

BGH, Urteil vom 5. Oktober 2010 – I ZR 127/09 – LG Braunschweig

AG Braunschweig

- 2 -

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhand-

lung vom 5. Oktober 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm

und die Richter Pokrant, Prof. Dr. Büscher, Dr. Schaffert und Dr. Koch

für Recht erkannt:

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 9. Zivilkammer

des Landgerichts Braunschweig vom 12. August 2009 aufgeho-

ben.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts

Braunschweig vom 27. August 2008 wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Rechtsmittel werden der Beklagten auferlegt.

Von Rechts wegen

Tatbestand:

Die Klägerin ist die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst. Sie nimmt in

Deutschland die urheberrechtlichen Befugnisse der ihr angeschlossenen Urhe-

ber an Werken der bildenden Künste wahr. Die Beklagte verlegt die “B.

“, die “S. “ und die “W. “.

In diesen Zeitungen werden auch Berichte über anstehende Ausstellungen ver- </…

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Themen: Braunschweig , Anwalt Berlin
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 6. Mai 2011 auf http://www.ra-juedemann.de.

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