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Urheber und ihre Rechte - Eine Einführung

am 15.01.2004 von http://www.kielanwalt.de

[Ergänzte Fassung eines Beitrags für COMPUTER-FACHWISSEN - Fachzeitschrift für Betriebs- und Personalräte zu EDV-Einsatz, Mitbestimmung und Datenschutz - Januar 2004]

Jan A. Strunk
Die Geister, die ich rief…
Der Arbeitgeber ist endlich überzeugt, der gewünschte Domain-Name registriert, sogar die redaktionellen Verantwortlichkeiten sind nach längerem Hin und Her geklärt und ein engagierter Kollege mit Vorkenntnissen im Umgang mit HTML & Co. hat sich bereit erklärt, die neuen Webseiten zu basteln. Damit wäre man ja eigentlich aus dem Gröbsten raus, oder?
Über die Seiteninhalte gibt es schließlich schon sehr konkrete Vorstellungen:
Neben den bloßen Informationen über die Betriebsratsarbeit soll der Internetauftritt natürlich auch optisch „etwas her machen“. Aus diesem Grund sollen bei der Navigation diverse aussagekräftige Grafiken verwendet werden; einige sehr gelungene Beispiele hat der Kollege inzwischen beim „Surfen“ im Web entdeckt und gleich auf dem eigenen Rechner zur weiteren Verwendung abgespeichert. Teilweise sollen auch gescannte Fotos eingesetzt werden. So hatte der Betriebsratsvorsitzende z.B. die Idee, Fotos von allen KollegInnen des Betriebsrats einzubinden, einzeln anklickbar, woraufhin dann eine weitere Seite mit Detailinformationen zur Person erscheint. Die benötigen Bilder könnte man in den meisten Fällen einfach aus den in der jeweiligen Personalakte befindlichen Bewerbungen entnehmen, so daß es kaum zusätzlichen Aufwandes durch etwaige Fototermine bedürfte.
Gut fand man allgemein auch die Idee des Kollegen, ein historisches Foto des Firmengebäudes aus den sechziger Jahren auf der Startseite zu zeigen sowie einen Lageplan nebst Anfahrtsskizze mit einzubinden. Das Foto hatte der Kollege in einer durch eine Werbeagentur im Auftrag der Firma erstellte Jubiläumsbroschüre aus dem Vorjahr entdeckt. Lageplan und Anfahrtsskizze hatte …

Urheberrecht im Internet - Bearbeitungen

IT-Blawg / Die Frage nach der Zulässigkeit und Schutzrechtsfähigkeit von Bearbeitungen eines Werkes richtet sich nach §§ 2, 23 UrhG. § 3 UrhG: Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters s…

Fotorecht Spezial Teil 4: Urheberpersönlichkeitsrecht und Schranken

Law-Blog / Teil 3: Inhaber und Inhalt der Rechte gibt es hier. 2.1.5.2 Urheberpersönlichkeitsrecht Das Urheberrecht besteht aus viel mehr also nur Vorschriften und Berechtigungen zu Verwertung. Jeder Fotograf weiß, dass ein gelungenes Bild, in dessen Erste…

KG Berlin: Grass-Briefe - Zum urheberpersönlichkeitsrechtlichen Schutz eines - als berühmter Schriftsteller im Lichte der Öffentlichkeit stehenden - Verfassers gegen den nahezu vollständigen Abdruck bislang unveröffentlichter, persönlicher B

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Persönliche Briefe (hier: Alte Brief des deutschen Schriftstellers und Literatur-Nobelpreisträgers Günther Grass an einen ehemaligen Bundeswirtschaftminister) stellen grundsätzlich urheberrechtsschutzfähige Schriftwerke i.S. von § 2 Abs. 1…

Fotorecht-Spezial Teil 3; Inhaber und Inhalt der Rechte

Law-Blog / Teil 2 (Bearbeiterrechte, Urheberrechtsvermerke) gibt es hier. 2.1.4 Wer ist Urheber? Meist trivial, ab und an aber doch recht verzwickt ist die Frage, wer eigentlich Urheber eines Bildes ist. § 7 UrhG sagt dazu nur, das sei der Schöpfer des Wer…

BGH: Staatsgeschenk - Zur Verletzung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts aus § 17 Abs. 1 UrhG und des Rechts des Urhebers auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk gem. § 13 UrhG

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein Eingriff in das urheberrechtliche Verbreitungsrecht aus § 17 Abs. 1 UrhG ist nicht gegeben, wenn bei einer öffentlichen Veranstaltung das Original oder ein Vervielfältigungsstück des geschützten Werkes nur symbolisch übergeben wird.…

Ihr Porträt im Internet - Wer hat die Rechte?

Handakte WebLAWg / Wer ein Porträtfoto anfertigen lässt, hat nach § 60 UrhG grundsätzlich das Recht, sich Vervielfältigungen oder Kopien anfertigen zu lassen und diese zu verbreiten. Eingeschränkt wird dieses Recht jedoch durch den Urheberrechtsschutz des Fotogra…

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