Upgrade einer Ehe light
In den Niederlanden ist es nicht nur homosexuellen, sondern auch heterosexuellen Paaren möglich statt einer Ehe, eine registrierte
Partnerschaft einzugehen. Große Unterschiede zwischen den beiden Institutionen bestehen wohl nicht. Lediglich die rechtliche Stellung
der aus solchen Verbindungen hervorgehenden Kinder ist unterschiedlich und die Anforderungen an die Beendigung der Ehe sind höher.
Ein Niederländer und eine Deutsche waren in im
April 2005 eine solche registrierte Partnerschaft eingegangen. Jetzt wollten sie in die Ehe schließen.
Geht nicht, sagt das Kammergericht.
Nach niederländischem Recht ist das Bestehen einer registrierten Partnerschaft ein Ehehindernis (Art. 42 Niederländisches
Bürgerliches Gesetzbuch (BW). Gemäß Art. 42 BW dürfen diejenigen, die eine Ehe miteinander eingehen wollen, nicht gleichzeitig eine
registrierte Partnerschaft eingegangen sein.
Damit sind nach Auffassung des Senats nicht nur Fälle erfasst, in denen einer der Verlobten eine registrierte Partnerschaft mit einem
Dritten eingegangen ist. Vielmehr lege es der Wortlaut der Vorschrift nahe, dass auch die registrierte Partnerschaft der Verlobten
untereinander der Eingehung einer Ehe entgegen steht.
(2) Allerdings erscheint es nicht zumutbar zu verlangen, vor einer im Inland die registrierte Partnerschaft gemäß § 80c lit. c) oder d) BW zu beenden, weil
dies zur Folge hätte, dass bis zu einer Eheschließung keine auf der Partnerschaft beruhenden gegenseitigen Rechte und Pflichten mehr
bestünden. Den Verlobten ist es aber sehr wohl zuzumuten die registrierte Partnerschaft durch Umsetzung in eine Ehe zu beenden, Art.
80c lit e) BW. Dies hätte keinen Verlust der bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten zur Folg…
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