Alle Blogs » Update: Zürcher Hooliganverordnung teils verfassungswidrig

Update: Zürcher Hooliganverordnung teils verfassungswidrig

am 04.04.2008 von http://www.strafprozess.ch

Der in meinem
letzten Beitrag erwähnte Bundesgerichtsentscheid ist nun auch vom Bundesgericht selbst ins Internet gestellt worden (BGer
1C_158/2007 vom 31.03.2008, BGE-Publikation vorgesehen). Beschwerde geführt haben der “
Verein Referendum BWIS” und dessen Vertreter. Während die Beschwerdelegitimation des Vereins offen blieb, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde des Vertreters ein, obwohl es sich bei ihm um einen Basler handelt:
Ungeachtet dieses Umstandes ist es denkbar, dass dieser als Zuschauer von Sportveranstaltungen nach Zürich reist und die Einführungsverordnung dabei auf ihn angewendet wird, sei es im Rahmen von Fussball-Meisterschaftsspielen, sei es anlässlich der EURO 08. Insoweit ist er durch die angefochtene Verordnung gemäss Art. 89 Abs. 1 lit. b BGG zumindest virtuell betroffen und hat demnach im Sinne von Art. 89 Abs. 1 lit. c BGG ein Interesse an der Aufhebung der Einführungsverordnung (E. 1.2).
Die Rüge,
Art. 49 BV (Vorrang des Bundesrechts) sei verletzt, weist das Bundesgericht ab. Hingegen teilt es die Auffassung des Beschwerdeführers, dass der in der Verordnung vorgesehene Rechtsschutz gegen den Anspruch auf ein durch ein Gesetz geschaffenes Gericht nach Art. 30 Abs. 1 BV verstosse und mit Art. 73 Abs. 1 der Zürcher Kantonsverfassung (KV/ZH) im Widerspruch stehe, wonach die Gerichte Streitigkeiten entscheiden, die ihnen das Gesetz zuweist:
Art. 30 Abs. 1 BV garantiert den Anspruch auf ein durch Gesetz geschaffenes, zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht. Zur Verhinderung von Missbrauch und Manipulation bzw. zum Ausschluss jeglichen entsprechenden Anscheins oder Verdachts sollen Gerichte und ihre Zuständigkeiten (in persönlicher, zeitlicher, örtlicher und sachlicher Hinsicht) durch generell-abstraktes Verfahrensrecht im Voraus bestimmt sein (…). …

Vorher bei http://www.strafprozess.ch (strafprozess)

» Basler Hooliganverordnung geschützt

» Zürcher Hooliganverordnung teils verfassungswidrig

» Der EDÖB und die Hooligans

» Strafverfolger c. Richter

» Musterentscheid des Bundesgerichts?


Mehr Informationen » Ähnliche Artikel zeigen | verbergen
» Verknüpfte Links zeigen | verbergen
» Verwandte Tags: 6b ins bgg mz verbot rechnung

1C_158/2007: 2 EV-BWIS/ZH ohne ausreichende gesetzliche Grundlage (amtl. Publ.)

Blawg von David Vasella / Die Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit des Kantons Zürich beruht nicht auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage, wie das BGer festgestellt hat.§ 2 EV-BWIS/ZH hat für die betroffene Sac…

Zürcher Hooliganverordnung teils verfassungswidrig

strafprozess / Gemäss einem TA-Artikel hat das Bundesgericht Teile der EV BWIS (Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit des Kantons Zürich) als verfassungswidrig aufgehoben: Die Regelung, wie der Polizeigewahr…

Anwendung von kantonalem Recht ist keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

KunzOBlog / In einem Verfahren betreffend Staatshaftung wegen mangelhafter ärztlicher Behandlung hielt das Bundesgericht fest, dass die Frage, wie kantonales Recht auszulegen sei, keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung i.S.v. Art. 74 Abs. 2 lit. a BGG…

Basler Hooliganverordnung geschützt

strafprozess / Aus weitgehend formellen Gründen weist das Bundesgericht eine Beschwerde gegen die Hooliganverordnung des Kantons BL ab (Korrekturen wurden allerdings schon im innerkantonalen Verfahren durchgesetzt), soweit es überhaupt eintritt (BGer 1C_312/2007…

Anspruch auf gerichtliche Beurteilung

strafprozess / Gleich zweimal musste sich das Bundesgericht in Fünferbesetzung mit Verfahrensfragen im Zusammenhang mit der Anordnung eines DNA-Profils im Kanton Zürich befassen (Urteile 1A.89/2006 und 1A.93/2006 vom 19.07.2006; ersteres ist wohl aus Versehen nu…

Hooligans in Zürich

KunzOBlog / Von der Einführungsverordnung zum sog. Hooligangesetz war hier bereits die Rede. Wie den Medien und dem Strafprozess-Blog zu entnehmen war, hat das Bundesgericht die in der (Zürcher) Einführungsverordnung zum sog. Hooligangesetz vorgesehene Re…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

lic.iur. Konrad Jeker

Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht

» strafprozess

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »