Update Widerrufsbelehrung - BGH zum Muster der BGB-InfoV
am 19.04.2007 von http://www.ra-maas.de
Das Verwenden der Musterwiderrufsbelehrung nach BGB-InfoV ist nicht ungefährlich. Die Rechtsprechung ist unübersichtlich, teils wird der gleiche Sachverhalt gegenteilig bewertet - wir berichteten. Über eine weitere Facette zum Thema Widerrufsbelehrung hatte nun der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden.
Der Entscheidung lag ein Haustürgeschäft zugrunde. Bei Haustürgeschäften muß der Unternehmer dem Verbraucher - wie im Fernabsatz - ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB einräumen.
Im Unterschied zum Fernabsatz kauft der Verbraucher bei Haustürgeschäften jedoch von einem anwesenden Verteter oder Unternehmer. Die Widerrufsbelehrung wird daher bei Haustürgeschäften dem Verbraucher üblicherweise in Papierform ausgehändigt. Wie der BGH bestätigte, genügt der Unternehmer seiner Belehrungspflicht bei Haustürgeschäften, wenn als Widerrufsbelehrung das Muster der BGB-InfoV verwendet wird.
Aber Vorsicht: Wer vom Text der Musterbelehrung abweicht, unterliegt nach der Entscheidung des BGH Informationspflichten, die über den Inhalt der Musterbelehrung hinausgehen. Insbesondere soll der zur Belehrung Verpflichtete den Verbraucher darüber informieren müssen, daß nicht nur die wechselseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren sind. Vielmehr soll auch noch darüber zu belehren sein, daß dem Verbraucher gegen den Verkäufer ein Anspruch auf Zinsen aus dem Kaufpreis zustünde. Fehle diese Information, werde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt. So jedenfalls die Pressemitteilung des BGH (hier). Die Begründung ist noch nicht veröffentlicht.
Schlimmstenfalls bedeutet dies: Der Verbraucher kann noch Monate nach Erhalt der Ware seine Vertragserklärung widerrufen. Außerdem besteht Abmahngefahr - denn die in der Belehrung angegebene Widerrufsfrist ist automatisch falsch.
Der vom BGH entschiedene Fall spielt zwar nicht im Fernabsatz, sondern behandlet ein Haustürgeschäft. Da für dieses jedoch die gleichen Informationspflichten zum Widerrufsrecht gelten wie im Fernabsatz wirkt …
Ist das amtliche Muster für die Widerrufsbelehrung unwirksam?
BERLIN BLAWG / Daß das amtliche Muster (Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoVO) für die etwa im Fernabsatz erforderliche Widerrufsbelehrung Schwächen hat, ist allgemein bekannt. So wird der Kunde beispielsweise nicht darüber belehrt, daß Siegelbruc…
Widerrufsbelehrung
advobLAWg / Das LG Halle (Urteil vom 13. 5. 2005 - AZ :1 S 28/05) hatte schon im Mai vergangenen Jahres die Muster-Widerrufsbelehrung nach § 14 I BGB-InfoV Anlage 2 2003 als rechtswidrig und keine ausreichende Belehrung des Verbraucher angesehen. Das LG Müns…
“Richtig Belehren? Ja, wie denn?”
Handakte WebLAWg / Zu den Anforderungen an den Inhalt einer Widerrufsbelehrung nach § 312 Abs. 2 BGB und zur (Un-) Wirksamkeit der amtlichen Musterwiderrufsbelehrung nach Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV. (…) Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zu entscheidenden…
Widerrufsbelehrung – kein Schutz vor Abmahnungen durch BGB Info-V Muster
maas_rechtsanwälte / Im Onlinehandel muß der Händler gegenüber Verbrauchern auf das Widerrufsrecht hinweisen. Dies schreiben die Regelungen zum Fernabsatz vor. Dabei ist der Verbraucher über Beginn und Dauer der Widerrufsfrist zu belehren. Die Formuli…
Widerrufsbelehrungen müssen auch über die wesentlichen Rechte des Verbrauchers informieren
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Bei Vertragsabschlüssen muss ein Unternehmer einen Verbraucher in bestimmten Fällen über ein bestehendes Widerrufsrecht belehren. Dies sind typischerweise sogenannte Haustürgeschäfte (§ 312 BGB) oder sogenannte Fernabsatzver…
BGH: Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäften
advobLAWg / Bei so genannten Haustürgeschäften steht dem Verbraucher das Recht zu, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Erklärung zu widerrufen, § 312 BGB. Die Frist zum Widerruf beträgt zwei Wochen. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbrau…
Update II Widerrufsbelehrung
maas_rechtsanwälte / Die Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ist widersprüchlich - wir berichteten. Hoffnung, dass die Lage geklärt wird kam auf, als der Bundesgerichtshof (BGH) im April eine Pressemitteilung…
Widerruf bei Haustürgeschäften
Blickpunkt Recht & Steuern / Ein Widerruf bei Haustürgeschäften ist auch möglich, wenn der Geschäftspartner bei Vertragsschluß lediglich über Vermittler tätig wird und von der Haustürsituation keine Kenntnis hat. Mit diesem jetzt verö…
Die rechtmäßige Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist in der Widerrufsbelehrung
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Wer die Formulierung der Musterwiderrufsbelehrung aus der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) „die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ verwendet, verhält sich zumindest nach Ansicht des Oberlandesgerichts…
BGH: Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren
Rechtblog / Bei so genannten Haustürgeschäften steht dem Verbraucher das Recht zu, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Erklärung zu widerrufen, § 312 BGB. Die Frist zum Widerruf beträgt zwei Wochen. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, z…
