Update: Die Verwendung von Google Maps auf der eigenen Homepage: ab 2012 teilweise kostenpflichtig

Viele Internet-Blogger, Besitzer einer eigenen Homepage und Unternehmer fragen sich, ob sie das Kartenmaterial von Google Maps, dem bekannten Kartendienst und Routenplaner im Internet, einfach ohne Weiteres für ihre eigenen Internetseiten verwenden dürfen. Die IT-Recht Kanzlei hat sich diesem Thema angenommen und klärt auf.

Die Benutzungsbedingungen von Google Maps sind in den Google Maps AGB geregelt, die auf der deutschen Seite abrufbar sind (unter http://maps.google.de/intl/de/help/terms_maps.html). Dort kann man auch nachlesen, ob und wie man Google Maps nutzen darf.

Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher Nutzung

Nach den AGB von Google Maps muss grundsätzlich danach unterschieden werden, ob jemand Google Maps privat oder gewerblich nutzen möchte.

Eine private Nutzung (in den AGB wird in diesem Zusammenhang von der Nutzung zu „persönlichen, nichtgewerblichen Zwecken” gesprochen) liegt beispielsweise vor, wenn jemand die Adresse eines Freundes von Google Maps auf einer Karte anzeigen lassen möchte. Einzelne Benutzer von Google Maps dürfen dabei die angezeigten Karten, die lokalen Suchergebnisse und die fotografischen Abbildungen nur zu privaten Zwecken nutzen. In diesem Zusammenhang ergibt sich aus den AGB leider nicht eindeutig, ob die Verwendung der von Google Maps angebotenen Funktion „HTML-Code zum Einbetten in eine Website“ auf privaten Internetseiten auch eine solche, von Google Maps erlaubte, private Nutzung ist. Zwar können die ABG so verstanden werden und macht auch das Anbieten dieser Funktion durch Google Maps nur so einen Sinn. Allerdings sind die AGB diesbezüglich unklar und undefiniert.

Die gewerbliche Nutzung von Google Maps – also beispielsweise die Verwendung von Karten und Inhalten von Google Maps auf der Homepage eines Unternehmens – ist nur unter bestimmten Bedingungen gestattet.

Besondere Bedingungen bei gewerblicher Nutzung

Die gewerbliche Nutzung von Google Maps ist nur erlaubt, wenn der Nutzer die Google Maps API verwendet. API steht für „Application Programming Interface” und ist eine Programmschnittstelle, mit deren Hilfe sich Google Maps relativ leicht in die eigene Homepage integrieren lässt. Um die technischen Voraussetzungen zur Integration von Google Maps in die eigene Homepage erfüllen zu können und dafür von Google Maps freigeschaltet zu werden, muss sich der gewerbliche Nutzer – kostenlos – bei Google Maps registrieren lassen. Anschließend bekommt er einen elektronischen Schlüssel, mit dem sich das in die Homepage eingebaute Applet (also das Fenster, in dem die elektronische Karte von Google Maps angezeigt wird) bei Anfragen an den Google Maps Server authentifizieren kann. Für die Verwendung der Google Maps API gibt es eigene Nutzungsbedingungen. Ohne im Detail auf diese weiteren Regelungen einzugehen, sei an dieser Stelle nur gesagt, dass darin beispielsweise untersagt wird, das Logo von Google bzw. G…

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Themen: Google , Google Maps , Private Nutzung

Erschienen 3. November 2011 auf http://www.it-recht-kanzlei.de/.

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