Update: PoliScan-Speed - jetzt läuft in Mannheim nichts mehr!

Über das Blog kLAWtext bin ich auf eine Meldung der Rhein-Neckar-Zeitung aufmerksam geworden, die sich nochmals mit dem Messgerät PoliScan-Speed befasst:

“Die Mannheimer Justiz hat zunächst alle Verfahren auf Eis gelegt, bei denen es um die neuen Laser-Blitzgeräte in der Stadt geht. “Die Verfahren ruhen, bis die Gutachten zu den Geräten vorliegen”, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Mannheim am Dienstag. Hintergrund sind Zweifel an der Zuverlässigkeit der Technik der neuen “Vitronic-PoliScan-Speed”-Geräte. Sachverständigen wurde bislang ein Zugang zur Software der Überwachungssäulen verweigert. Die Stadt Mannheim hofft nun auf ein aussagekräftiges Gutachten einer “neutralen Stelle”. So lange werden keine Bußgeldbescheide verschickt, bereits anhängige Verfahren bei Gericht ruhen.”

Schon komisch: Glaubt denn wohl der Hersteller, er kann den zuständige…

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Themen: Ordnungswidrigkeiten , Zweifel , Sixt , Bombe , Blitzer , AG Mannheim , Geschwindigkeitsmessung , Klawtext , Poliscan-speed , Rhein-neckar-zeitung
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Erschienen 19. Februar 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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Kommentare zu "Update: PoliScan-Speed - jetzt läuft in Mannheim nichts mehr!":

14. März 2009 von bruno — Für Experten ist die Problematik in Mannheim bzw. die Entscheidung des Amtsgerichts überhaupt keine Überraschung. Es scheint gesichert, dass auch das von der Stadt Mannheim in Auftrag gegebene Gutachten die Bedenken des Sachverständigen Dr. Löhle aus Freiburg bestätigen wird. Schließlich bietet das Übertretungsfoto (egal ob mobil oder stationär) keinerlei Plausibilitätskontrolle. Auf diese sollte aber unter gar keinen Umständen verzichtet werden. Insofern wird der Gerätehersteller nachbessern müssen. Zu fragen ist in diesem Zusammenhang, ob PolyScan-Speed-Säulen überhaupt für amtliche Messungen eingesetzt werden sollten. Was passiert zum Beispiel, wenn irgend jemand einen ganz normalen Spiegel unmittelbar vor dem in der Säule unter der Kamera befindlichen Scanner hält und diesen so positioniert, dass der Spiegel einerseits von der Kamera nicht erfasst wird, andererseits aber den Scanner in den Gegenverkehr umlenkt. Dann werden definitiv Fahrzeuge aus der Gegenrichtung gemessen. Befindet sich dann zufällig ein langsam fahrendes Fahrzeug aus der Normalrichtung im Kamera-Blickfeld, ist überhaupt nicht auszuschließen, dass der Geschwindigkeitsmesswert aus der Messung der Gegenrichtung dem langsam fahrenden Fahrzeug zugeordnet wird. Befindet sich dann auch noch zufällig der von PolyScan Speed erzeugte Fahrzeugrahmen an der richtigen Stelle, muss der langsam fahrende Verkehrsteilnehmer unter Umständen seinen Führerschein abgeben, nur weil ein Fahrzeug aus der Gegenrichtung zu schnell war. So ein Messsystem gehört nicht nur überprüft, sondern muss aus dem Verkehr gezogen werden.

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