Update - Markenverletzung durch AdWords-Anzeige
Erneut hat ein Gericht entschieden, daß die Verwendung einer fremden geschützten Marke als AdWord rechtsverletzend ist und
kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Das Geschäftsmodell “AdWords” rückt damit weiter seinem Ende entgegen (wir berichteten:
“Metatags, Weiß-auf-Weiß-Schrift - Das Ende von AdWords-Anzeigen?“).
Marke als AdWord = Markenverletzung
Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat durch Urteil vom 12. Juli 2007 entschieden, daß die Verwendung einer fremden geschützten
Marke als AdWord eine Markenverletzung darstellt.
Mit seiner Entscheidung weist das OLG die teils in älteren Entscheidungen anderer Gerichte vertretene gegenteilige Ansicht
ausdrücklich in die Schranken. AdWords seien eine kennzeichenmäßige Benutzung der geschützten Marke und daher abmahnfähig (zum Umgang
mit Abmahnung siehe unserere FAQ). Denn durch AdWords werde sich die eigentliche Funktion einer Marke, nämlich auf Produkte eines
bestimmten Herstellers hinzuweisen, zu Nutze gemacht.
Darüber hinaus erwarte der Suchmaschinennutzer, daß die Suchmaschine ihm auf seine Anfrage zu der eingegebenen Marke Links anzeige,
die auf Angebote zu eben dieser Marke verweisen. Dies sei nicht anders als im Ladengeschäft, wenn der Kunde nach einer konkreten
Marke frage.
Vor diesem Hintergrund sei es ohne Bedeutung, daß das AdWord für den Nutzer nicht sichtbar sei. Ebenfalls irrelevant sei die
Kennzeichnung der AdWords-Werbung als Anzeige. Zum einen mache sich der Verkehr keine vertieften Gedanken darüber, wie die
Trefferliste und die Anzeigen nach seiner Suchanfrage …
» Vollständiger Artikel