Kleine Anfrage zur Mitverbrennung von Biomasse in Kohlekraftwerken
LEXEGESE | 3. November 2011 — (LEXEGESE) Da CO2-Emissionsrechte für die Stromerzeugung ab dem Jahr 2013 vollständig ersteigert werden müssen, prüfen Energie…
(LEXEGESE) Da CO2-Emissionsrechte für die Stromerzeugung ab dem Jahr 2013 vollständig ersteigert werden müssen, prüfen Energiekonzerne wie RWE AG und Vattenfall Europe AG den Einsatz von holzartiger Biomasse zur Mitverbrennung in Kohlekraftwerken. Nach Angaben des Umweltbundesamtes (UBA) könnten bei einem derzeit technisch machbaren Mitverbrennungsanteil in Kohlekraftwerken durch holzartige Biomasse rund 28 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden. Dies entspricht fast 10 Prozent der jährlich bei der Stromerzeugung anfallenden CO2-Emissionen in Deutschland. Die kürzlich veröffentlichte Studie der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) „Die Mitverbrennung holzartiger Biomasse in Kohlekraftwerken – Ein Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz?“ (siehe » hier) kommt zum Ergebnis, dass perspektivisch bis zu 50 Prozent der Kohle ersetzt werden könnte. Die Studie konstatiert jedoch auch, dass selbst bei moderaten und erst recht bei niedrigen Emissionszertifikatspreisen die Mitverbrennung von Holz nicht wirtschaftlich ist und deshalb zusätzlich gefördert werden muss. Vor diesem Hintergrund möchte die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Bundesregierung mit ihrer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 17/7563 vom 28. Oktober 2011). Inzwischen liegt die Antwort der Bundesregierung vor (BT-Drs. 17/8037). Die Bundesregierung führt u.a. aus: Die Mitverbrennung von nachhaltig erzeugter Biomasse könne grundsätzlich einen Beitrag zur CO2-Reduzierung leisten. Bei Anreizen zur energetischen Nutzung von Biomasse sei ein besonderes Augenmerk auf die Nachhaltigkeit der eingesetzten Biomasse zu richten. Daher setze sich die Bundesregierung beim EU-Emissionshandel im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur EU-Monitoring-Verordnung für Biomasse-Nachhaltig…
» Vollständiger ArtikelErschienen 13. Dezember 2011 auf http://lexegese.blogspot.com.
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