Update: Game over

Gemäss SonntagsZeitung (kostenpflichtig) hat IFPI Schweiz letzte Woche vier Strafklagen gegen unbekannte Täterschaft eingereicht. Die Zugangsprovider Sunrise, Cablecom, Bluewin und Tele 2 sollen gerichtlich gezwungen werden, je einen ihrer Kunden über die IP-Adresse zu identifizieren. Anschliessend sollen 200 weitere "Vielnutzer" verfolgt werden, die mit Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen und mit Bussen bis zu CHF 9,000.00 zu rechnen haben. Nach wohl herrschender Lehre stellt das blosse Downloaden von Musikdateien in der Schweiz keine Urheberrechtsverletzung dar (Art. 19 URG). IFPI ist anderer Meinung und geht zudem davon aus, dass Downloader in P2P-Netzwerken automatisch Musik anbieten. Dies sei nach Art. 67 URG strafbar (vgl. dazu meine früheren Beiträge hier, hier, hier und hier).

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Themen: Sunrise

Erschienen 22. Januar 2006 auf http://strafprozess.ch.

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SR 231.1 Art. 19 Verwendung zum Eigengebrauch (Bundesgesetz �ber das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte)
SR 231.1 Art. 67 Urheberrechtsverletzung (Bundesgesetz �ber das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte)
IFPI Schweiz --- Schweizer Landesgruppe der International Federation of Producers of Phonograms and Videograms

Interessenvertretung der Hersteller und Produzenten von Tontr�gern in der Schweiz