Update: Falsche Rechtsmittelbelehrung in Solothurn
am 06.05.2006 von strafprozess
Labeo ist auf SOG 2003 Nr. 8 gestossen, den ich leider übersehen hatte (errare humanum). Er setzt damit ein fettes Fragezeichen hinter den Titel meines Beitrags, denn möglicherweise war es nicht die Rechtsmittelbelehrung des Oberstaatsanwalts, die falsch war. Dieser hatte sich lediglich auf die publizierte Rechtsprechung des Obergerichts verlassen, mit der sich das Bundesgericht leider nicht auseinandergesetzt hat.
Ob sich nun das Obergericht, der Oberstaatsanawalt oder das Bundesgericht geirrt hat, ist mir nicht klar. Klar ist mir nur, dass der Rechtssuchende in seinem Vertrauen auf die Rechtsmittelbelehrung selbst dann nicht geschützt wird, wenn sie richtig ist.
Errare humanum est
JURAAA!DE / Uwe Tetzlaff berichtet im Sartorienfelder über die hohe Kunst des Remonstrierens. Diese Grundregeln sollte jeder Student gelesen haben, bevor er sich beim Korrektor beschwert. Aber auch einigen Korrektoren würde die Lektüre sicherlich ganz gut tun…
Einmal mehr: Falsche Rechtsmittelbelehrung in Solothurn
strafprozess / In einem heute vom Bundesgericht online gestellten Fall (BGE 1P.112/2006 vom 20.04.2006) hat sich ein Beschwerdeführer auf die Rechtsmittelbelehrung des Oberstaatsanwalts verlassen und staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht geführt. Dieses…
Fristenlauf bei falscher Rechtsmittelbelehrung
strafprozess / Wer auf komplizierte Sachverhalte steht, dem kann BGE 1P.374/2005 vom 22.11.2005 nur wärmstens empfohlen werden. Im Ergebnis qualifizierte das Bundesgericht einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich als willkürlich. Dieses hatte einem F…
KEINE BELEHRUNG
LawBlog / Normalerweise lassen es sich Richter nicht nehmen, den Angeklagten zu belehren. Über seine Rechtsmittel. Deshalb war ich heute etwas verdutzt über die Frage: “Verzichten Sie und der Angeklagte auf eine Rechtsmittelbelehrung?” Wir ver…
Konsequenzen einer falschen Rechtsmittelbelehrung
Rechtblog / Hat das Finanzamt einen Bürger falsch über die Rechtsmittel belehrt, so muss es die Kosten für eine unzulässige Klage tragen. Das geht aus einem Beschluss des Saarländischen Finanzgerichts in Saarbrücken hervor. In diese…
Klärendes zu Art. 15 OHG - dank falscher Rechtsmittelbelehrung
strafprozess / Das Bundesgericht hebt eine Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn trotz an sich verpasster Beschwerdefrist auf (BGE 1A.244/2005 vom 27.03.2006). Aus dem Entscheid des Bundesgerichts: Zu Art. 15 OHG:Entgegen der Formulierung im angefoc…
Sogenanntes Augenblicksversagen
LawBlog / Meine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen fehlender Rechtsmittelbelehrung hat zu einem Ergebnis geführt. Der Direktor des Amtsgerichts hat den Sachverhalt überprüft und festgestellt, dass die Rechtspflegerin in ihrer Verfügung angeordnet hatte, den K…
Im Spannungsfeld von kantonaler Nichtigkeitsbeschwerde und Beschwerde an das Bundesgericht
KunzOBlog / In der Rechtsmittelbelehrung zu einem Beschluss vom 22. Oktober 2007. Kass Nr. AA070012, hat das Kassationsgericht Zürich Zweifel darüber geäussert, ob mit der Zustellung seines eigenen Enscheids auch die Beschwerdefrist für die (Mit-)Anfechtung…
