De-Mail: BMI und Befürworter starten Gegenoffensive
beck-blog | 5. August 2010 — Nach der konzertieren und doch recht scharfen Kritik des Deutschen AnwaltVereins und des Deutschen NotarVereins am Entwurf des …
De-Mail: „Verschlüsselt, authentisch, nachweisbar“!? – ein UPDATE
von Martin Albert
Ich habe hier bereits am 15. Juli über meine Sicht der Dinge zu De-Mail berichtet. Inzwischen wird die Kritik an De-Mail und E-Postbrief immer lauter, so dass es Zeit wird für ein Update.
Der Deutsche Anwaltsverein, die Bundesrechtsanwaltskammer, der Deutsche Notarverein, der TeleTrusT e.V. und diverse Blogs – alle melden Kritik am bekannt gewordenen Gesetzesentwurf zur De-Mail an:
Die einen verpacken sie in nette Worte und nennen das Vorhaben „grundsätzlich begrüßenswert“ (so TeleTrusT e.V.), andere wie der DAV sind da deutlich direkter und fordern „das Gesetzgebungsverfahren nicht weiter zu verfolgen“. Viele sehen kein Erfordernis für das neue Kommunikationsmittel. So gewährleiste etwa die elektronische Signatur die sichere Identifizierung des Kommunikationspartners, auch die Zustellung elektronischer Dokumente sei mit der heutigen Infrastruktur bereits möglich und so stellt sich die Frage, ob De-Mail oder E-Postbrief nicht einfach ein kostenpflichtiger Ersatz für die E-Mail Kommunikation werden soll. Ferner geht die Angst vor einem „Datenoverkill beim Nutzer“ um. Auch werden monopolistische Strukturen befürchtet, da der Staat die Herrschaft über die Akkreditierung innehat. Es werden Regelungslücken aufgezeigt: was wenn der Bürger den Provider wechseln möchte? Schließlich bleibe zu befürchten, dass die Bürger in die kostenpflichtige De-Mail Nutzung gedrängt werden, obwohl hierfür zumeist kein Bedürfnis bestehe. Denn seien wir doch mal ehrlich: es ist ja nicht so, dass die jetzige E-Mail Kommunikation schier unerträglich wäre.
Und auch in Sachen E-Postbrief sieht es nicht viel anders aus. Hier diskutiert man keine Gesetzesentwürfe, hier betrachtet man die Realität. Die Post hat die Vorreiterrolle mit dem E-Postbrief übernommen – und schon wird der erste Missmut kundgetan. Die Stiftung Warentest bemängelt nicht ausreichende Verschlüsselung und hohe Kosten. Anderen „zieht’s glatt die Schuhe aus“, wenn sie einen Blick ins Kleingedruckte werfen: verklausulierte Pflichten, Datenweitergabe an Dritte, kopierte Briefe … die Liste ist lang.
Zuletzt meldete sich nun als Gegen…
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LawBlog | 9. Oktober 2008 — Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble möchte jedem Bürger eine “sichere” E-Mail-Adresse verpassen. Der De-Mail genannte Dienst …
beck-blog | 27. Juli 2010 — Der Ausschuss Informationsrecht nimmt den Referentenentwurf zum De-Mail-Gesetz heftig unter Beschuss. Der Entwurf wurde erst jü…
rechtsanwalt.com | 23. Dezember 2011 — Im Rahmen des IT-Gipfels 2011 verständigten sich das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium des Innern auf eine…
For..Net | 7. Juli 2010 — Bei Web.de und GMX.de hat am Dienstag die Vorregistrierung von De-Mail-Adressen begonnen. Die Adressen werden nach dem Schema …
LawCamp @ Bird & Bird | 15. Juli 2010 — von Martin Albert Ich sag es frei heraus – ich habe meine persönliche De-Mail Adresse unverbindlich und kostenlos reserviert!…
LEGALIT.de | 4. Mai 2011 — Gestern ist das Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten (”De-Mail-Gesetz”) in Kraft getreten. Interessierte Anbieter könne…
LawBlog | 12. Oktober 2011 — Mit einem kleinen Gewinnspiel macht die Deutsche Post auf Facebook (Eintrag vom 5. Oktober) für ihren E-Postbrief Reklame: …
Die Deutsche Post bringt das Briefgeheimnis ins Internet, das verspricht die Deutsche Post AG mit ihrem neuen E-Postbrief. Kompliziert, teuer, nicht besonders sicher, so ein erstes knallhartes Urteil der Stiftung Warentest. Doch es kommt noch schlimmer. Mit den beiden Rechtsanwälten Udo Vetter und Thomas Stadler habe ich mir mal das Kleingedruckte vorgenommen. Soviel vorweg: bei manchen Passagen geht richtig die Post ab.
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Die Deutsche Post bringt das Briefgeheimnis ins Internet, das verspricht die Deutsche Post AG mit ihrem neuen E-Postbrief. Kompliziert, teuer, nicht besonders sicher, so ein erstes knallhartes Urteil der Stiftung Warentest. Doch es kommt noch schlimmer. Mit den beiden Rechtsanwälten Udo Vetter und Thomas Stadler habe ich mir mal das Kleingedruckte vorgenommen. Soviel vorweg: bei manchen Passagen geht richtig die Post ab.
Die Deutsche Post hat den E-Postbrief erfunden. Er soll verbindlich, vertraulich und verlässlich sein. Doch den Service lässt sich das Unternehmen gut bezahlen. test.de hat sich angemeldet.
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