Unzureichender Virenschutz: Nicht nur ein technisches Problem!

Unternehmensdaten und die Funktionsfähigkeit des betrieblichen IKT-System sind ständige potenzielle Opfer einer unübersehbaren Zahl unterschiedlichster Schadprogramme, die u.a. auf die Vernichtung von Daten und Ausspähung von Passwörtern ausgerichtet und geeignet sind, erhebliche Schäden zu verursachen.

Soweit ist das ist mittlerweile unternehmerisches Allgemeinwissen.

Auch wenn das entsprechende Risikopotenzial – meist in Abhängigkeit von Größe und Gegenstand des Unternehmens – recht unterschiedlich eingeschätzt wird, ist doch den meisten Verantwortlichen klar, dass sie sich und ihre IKT gegen derartige Angriffe schützen müssen. Übrigens nicht nur gegen Angreifer von außen, sondern insbesondere auch gegen unzulässige interne Zugriffe durch Mitarbeiter.

Was allerdings weniger bekannt ist: Die nachlässige Handhabung des eigenen Schutzes – etwa durch fehlende Einrichtung oder mangelhafte Aktualisierung von Antivirensoftware und Firewalls kann Haftungsansprüche Dritter auslösen…

Denn die allgemeine sog. Verkehrssicherungspflicht gilt auch im Internet:

Wer eine Gefahrenlage geschaffen hat, ist – so die Rechtsprechung – dazu verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren dafür Sorge zu tragen, dass dadurch keine Schädigungen Dritter verursacht werden.

Dementsprechend sind Unternehmen, die das Internet nutzen verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, damit nicht über ihre Firmenrechner Schadsoftware oder andere unerwünschte Inhalte weiterverbreitet oder diese gar unbemerkt „gekapert“ und zu Angriffen auf andere Computer missbraucht werden.

Ein häufiges – noch eher harmloses - Szenario sind etwa z.B. E-Mails mit Werbebotschaften, sich von selbst an alle im Adressbuch gespeicherten Kontakte versenden.

Natürlich haftet für Derartiges in erster Linie der direkte Verursacher. Den wird der Geschädigte aber in aller Regel nicht ausfindig machen können. Oder nur an Orten, die eine Rechtsverfolgung wenig aussichtsreich erscheinen lassen.

In dieser Situation ist die Inanspruchnahme desjenigen naheliegend, dessen Rechner missbraucht wurde und der die notwendigen Schutzmaßnahmen unterlassen hat.

Welche sind das?

Grundsätzlich wird der Betrieb einer Firewall verlangt, mit deren Hilfe der Datenfluss vom und zum IKT-System überwacht wird.

Eine Firewall allein wird den Sorgfa…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Datenschutz , Email , Haftung , Telekommunikation , Software , It-sicherheit , Adressbuch , Arbeit & IT , Veröffentlichungen , Zeitschriftenbeiträge , Netzwerk/(w)lan
Rechtsgebiet: Onlinerecht

Erschienen 4. März 2010 auf http://blawg.legalit.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Haftungsfalle IT-Security

IT- und Internet-Recht | 7. Juli 2011 — IT-Sicherheit wird angesichts einer zunehmenden Zahl von Angriffen aus dem Internet immer wichtiger. Jedoch zeigt sich in der …

Open Source-Trojaner ?

IT- und Internet-Recht | 14. Oktober 2011 — In den Medien wird über den “Staatstrojaner” zur Überwachung berichtet. Zur rechtlichen Diskussion s. [1]. Zwei Aspekte müssen bes…

Handy-Viren - ein neues Risiko

IT- und Internet-Recht | 11. Oktober 2010 — Zunehmend werden auch Smartphones von Viren “befallen”. Diese Gefahr ist (wegen der Uneinheitlichkeit der Betriebssysteme) zwar…

Abmahnwelle gegen Internet- Anschlussinhaber wegen der Nutzung von Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P)

Olpe und Recht | 1. Februar 2007 — Gegenwärtig werden wegen der angeblichen Nutzung von sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerken verstärkt Abmahnungen ausgesprochen. D…

LG Köln: Störerhaftung des Internetanschlussinhabers - Das Überlassen eines Internetzugangs an minderjährige Jugendliche birgt die…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 20. Januar 2008 — 1. Die Haftung des Störers setzt die Verletzung von Prüfungspflichten voraus. Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit …

Virenhaftung - infizierte Rechner müssen draußen bleiben

IT- und Internet-Recht | 7. Mai 2009 — Der aktuelle BSI-Lagebericht IT-Sicherheit 2009 macht es überdeutlich: Die Zahl von Viren und anderen Programmen im Internet ni…

Bei einer unwirksamen Kündigung des Vermieters muss dieser dem Mieter den Schaden ersetzen

www.rechtsklarheit.de | 11. November 2009 — Der Vermieter begeht eine schuldhafte Vertragsverletzung, wenn er dem Mieter kündigt und er hätte erkennen können,…

LG Kiel: Störerhaftung des Accessproviders - Der Accessprovider haftet nicht als Störer für rechtswidrige Internetangebote Dritter…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 2. Dezember 2007 — 1. Der Accessprovider (hier: Internetzugangsanbieter) ist grundsätzlich weder Täter noch Teilnehmer einer Zuwiderhandlung des Betr…

Unternehmer haften bei Kundendatenklau!

Wirtschaftsanwaelte.at | 6. Dezember 2011 — Aufgrund aktueller Ereignisse, fürchten immer mehr Unternehmen „Opfer“ von Datenklau zu werden. Unternehmen kann durch den Ve…

OLG Frankfurt a.M.: Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers - Ohne das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte haftet der Internet-…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 8. Januar 2008 — 1. Als Störer für eine Urheberrechtsverletzung kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer – ohne Täter oder Teilnehmer…